Weimar: Hortanmeldung und Gebührenermäßigung für 2020/21 gestartet

0
1666

Informationen zu den Hortanmeldungen und Anträgen auf Ermäßigung bzw. Erlass der Hortgebühren für das Schuljahr 2020/2021.

Für die Berechnung der Gebühren werden folgende Nachweise benötigt:

  • Einkommenssteuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigung oder andere geeignete Unterlagen zum Nachweis des Einkommens des dem jeweiligen Schuljahr der Hortbetreuung vorangegangenen Kalenderjahres bzw. bei Fehlen des Einkommenssteuerbescheides der letzte Einkommenssteuerbescheid,
  • Nachweis mittels geeigneter Unterlagen über die Anzahl der Kinder mit Kindergeldberechtigung von Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern (Lohnabrechnung oder Kontoauszug),
  • Nachweis mittels geeigneter Unterlagen über die Anzahl der Kinder von Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern, die gleichzeitig mit dem anzumeldenden Kind den Schulhort oder eine Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege besuchen,
  • Nachweis der Bestallungsurkunde oder einer zeitweiligen Heimunterbringung,
  • Nachweis über einen Minijob bis 450,00 €, Midijob ab 450,01 € bis 850,00 €,
  • Nachweis über den Bezug von Leistungen:
    • zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
    • (Hartz IV),zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe),
    • nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (Kindergeldzuschlag),
    • Insolvenzgeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld
    • wie Renten, Elterngeld, Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschuss, Ehegattenunterhalt sowie Unterhalt an Dritte
    • BAföG, Wohngeld, etc.

Sie finden das Hortformular unter folgendem Link:

stadt.weimar.de/buergerservice/dienstleistung/anmeldung-im-schulhort-228/

Als besonderen Service bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Schulverwaltung einen Vor-Ort-Termin in den Grundschulen der Stadt Weimar an.

Zu den nachfolgenden Terminen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Unterlagen persönlich (in Kopie) abzugeben und gegebenenfalls offene Fragen zu klären.

Quelle

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein