Aufsichtsrat der Krankenhaus Greiz GmbH und Krankenhausaufsicht des Landes sollen zur Einhaltung des Thüringer Krankenhausplanes in die Pflicht genommen werden
In einer gut zweistündigen nichtöffentlichen Sitzung hat gestern der Kreisausschuss des Saale-Orla-Kreises über die aktuelle Situation des Krankenhauses Schleiz beraten. Im Ergebnis der konstruktiven Debatte wurde Landrat Thomas Fügmann beauftragt, alles zu tun, um die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen zum Erhalt der Grund- und Regelversorgung am Krankenhausstandort Schleiz wirksam einzufordern.
So solle zum einen der Aufsichtsrat der Kreiskrankenhaus Greiz GmbH, die Eigentümer der Kreiskrankenhaus Schleiz GmbH ist, in die Pflicht genommen werden; zum anderen die Thüringer Krankenhausaufsicht beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Diese werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die medizinische Versorgung im Saale-Orla-Kreis in dieser Form unbedingt erhalten bleibt.
Beim Verkauf des Krankenhauses Schleiz vom Saale-Orla-Kreis an den Landkreis Greiz im Jahr 2005 war vereinbart worden, dass sich der Käufer verpflichtet, “das Klinikum solang und soweit fortzuführen, als das Klinikum in den Thüringer Krankenhausplan mit aufgenommen ist”. Der Krankenhausplan bis 2022 schreibt für Schleiz in der Grund- und Regelversorgung Abteilungen der Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, der Inneren sowie der Intensivmedizin vor.
Landrat Thomas Fügmann: „Die Ausschussmitglieder und auch ich sind beeindruckt über die große öffentliche Aufmerksamkeit und Resonanz bezüglich des Schleizer Krankenhauses und unterstützen die Aktivitäten voll und ganz“.
Seit Januar hatte es in Schleiz und Umgebung beispielsweise Unterschriftensammlungen zum Erhalt des Krankenhauses gegeben, am 22. Februar gab es eine Demonstration in der Kreisstadt mit schätzungsweise 1.000 Beteiligten.
Quelle: Landratsamt SOK, Schleiz.