Der Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. begrüßt das gestern im Koalitionsausschuss beschlossene Paket zur Bekämpfung der Corona-Folgen, Sicherung des Wohlstandes und Stärkung der Zukunftsfähigkeit.
Insbesondere die Senkung von Mehrwertsteuersatz und EEG-Umlage, die Anpassung der AfA in den Steuerjahren 2020 und 2021, sowie die temporäre Vereinfachung des Vergaberechts werden der Wohnungswirtschaft auf dem Weg aus der Corona-Krise helfen. Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und die Maßnahmen für einen schnelleren Neustart nach einer Insolvenz sind sinnvolle Auffangnetze für in Not geratene Mieter. Die Vermieter hoffen natürlich, dass möglichst wenig Menschen diese Hilfe in Anspruch nehmen müssen und das Angebot nur von wirklich Bedürftigen angenommen wird.
„Die Kommunen kennen den örtlichen Wohnungsmarkt am besten und sollen deswegen weiterhin für diese Leistungen verantwortlich sein.“ – so steht es völlig richtig in dem 15-seitigen Papier. Zur Stärkung wird der Bund dauerhaft weitere 25% und insgesamt bis zu 75% der Kosten der Unterkunft im bestehenden System übernehmen. Aus Sicht der Wohnungswirtschaft birgt das die Chance, endlich alle Thüringer KdU-Sätze an die Realität anzupassen.
Außerdem wird sich der Bund stärker an den steigenden Kosten aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR (AAÜG) beteiligen. Verbandsdirektor Frank Emrich dazu: „Dem ursprünglichen Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz folgend erwarte ich, dass freiwerdende Mittel dazu genutzt werden, die Wohnungsunternehmen direkt bei Investitionen zum Klimaschutz zu unterstützen.“
Die beschlossene „Innovationsprämie“, welche aus Zuschüssen und Steuerersparnissen bei der Anschaffung von E-Fahrzeugen besteht, sowie die Investitionen in den Ausbau der Ladesäulen-Infrastruktur, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und die Batteriezellfertigung, halten wir für geeignete Maßnahmen zur Beschleunigung der zukunftsfähigen Mobilität.
Insbesondere begrüßt die Wohnungswirtschaft die temporäre Vereinfachung des Vergaberechts. „Wir erwarten nun, dass diese Vereinfachung umgehend in den Thüringer Wohnraumförderrichtlinien Berücksichtigung findet“, bemerkt Frank Emrich.
Mit Zuversicht kann die Wohnungswirtschaft auch angesichts der bisherigen Mietausfälle nach vorne blicken.
Ähnlich der Situation im April lag die Anzahl der Stundungen von Mieten bei rund 1 % aller Wohnungsmietverträge. Vereinzelt müssen Wohnungsunternehmen bis zu 5 % Ausfälle verkraften. Bei gewerblichen Mitverhältnissen zeigen sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlicher. Hier mussten bereits für mehr als 5 % aller Mieter Stundungen vereinbart werden. Insgesamt sind im Mai 2020 etwa 1 Million Euro Mietschulden in der Thüringer Wohnungswirtschaft aufgelaufen.
Verbandsdirektor Frank Emrich: „Damit sind wir zum Glück bisher relativ weit weg von unseren ersten Befürchtungen. Wir setzen weiter auf die bewährten Instrumente Wohngeld und Grundsicherung. Das große Konjunkturpaket sollte den Re-Start markieren.“
Eckdaten der durchgeführten Umfrage
Zeitraum: 25.-29.05.2020
Form: Online-Umfrage mit Einladung per E-Mail
Befragte: alle 177 Wohnungsunternehmen, die Mitglied im vtw sind
Beteiligung: 81 Unternehmen (46 % aller vtw-Mitglieds-Unternehmen) mit einem bewirtschafteten Wohnungsbestand von 150.300 Wohneinheiten (57 % aller Wohnungen, der vom vtw vertretenen Unternehmen)