Thüringen: Kabinett beschließt Zustimmung zur Erhöhung des Rundfunk-Beitrags

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Das rot-rot-grüne Kabinett hat am heutigen Tage das Thüringer Gesetz zu dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag beschlossen. Auf der Grundlage der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (KEF) soll der Beitrag für die Periode von 2021 bis 2024 angepasst werden.

Die zum 01.01.2021 geplante Erhöhung von derzeit 17,50 Euro monatlich um 86 Cent auf sodann 18,36 Euro monatlich spiegelt u. a. die gestiegenen Kosten für Produktionen sowie Tarifanpassungen wider – bei gleichzeitigen Einsparmaßnahmen der Anstalten in anderen Bereichen. Mit dem vom Kabinett beschlossenen Thüringer Gesetz sind die Voraussetzungen geschaffen, den von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Juni 2020 unterzeichneten Staatsvertrag in den Thüringer Landtag einzubringen und den Abgeordneten zur Beratung vorzulegen.

Zum Hintergrund:

Seit 2009 lag der Rundfunkbeitrag (damals noch Rundfunkgebühr) bei 17,98 Euro monatlich. Ab 2015 wurde dieser Betrag auf derzeit 17,50 Euro gesenkt. Somit gab es seit elf Jahren keine Erhöhung des Rundfunkbeitrages mehr. Durch das gestufte Verfahren zur Ermittlung des Bedarfs der Rundfunkanstalten wurde die Steigerung des Rundfunkbeitrages auf ein Minimum reduziert, denn die KEF kam nach Prüfung der Bedarfsanmeldungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu einer Halbierung des für 2021-2024 angemeldeten ungedeckten Finanzbedarfs von rund 3 Mrd. Euro auf rund 1,5 Mrd. Euro. Diese Reduktion konnte insbesondere in den Bereichen Aufwandsreduzierungen, Ertragszuschätzungen und Korrekturen bei den anrechenbaren Eigenmitteln erzielt werden.

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