Kultusministerkonferenz: neue Ländervereinbarung für das Schulwesen

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Thüringen hat ja gesagt. In der Videoschalte der Kultusministerkonferenz am Donnerstag, 15. Oktober 2020, hat sich Bildungsminister Helmut Holter mit seinen Amtskolleginnen und Amtskollegen aller Bundesländer auf eine neue „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“ geeinigt.

Thüringens Bildungsminister Helmut Holter erklärt dazu:

„Thüringen hat durch diese Ländervereinbarung einen großen Gewinn. Es ist der KMK nach langen Debatten gelungen, die föderale Zuständigkeit der Länder zu betonen und sie mit den bildungspolitischen Herausforderungen in ganz Deutschland zu verbinden.“

In der Vereinbarung ist unter anderem geregelt:

  • Die Schulen leisten einen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.
  • Die Länder bekräftigen die Inklusion als ein umfassendes Konzept menschlichen Zusammenlebens und leiten daraus u.a. die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung an den schulischen Angeboten ab.
  • Die Schulabschlüsse werden durch mehr Vergleichbarkeit gegenseitig anerkannt. Damit kann die Bildungslaufbahn bei einem Länderwechsel bruchlos fortgesetzt werden.
  • Auch die Abschlüsse des Lehramtsstudiums werden gegenseitig anerkannt. So wird der gleichberechtigte Zugang zu den Einstellungsverfahren in den jeweiligen Ländern ermöglicht.
  • Durch einheitliche Bildungsstandards wollen die Länder zudem eine hohe Qualität in der Bildung sichern.
  • Auch die Digitalisierung erhält einen eigenen Schwerpunkt: Hier verpflichten sich die Länder dazu, ihre Zusammenarbeit zu verstärken und die inhaltliche Ausrichtung der Bildung in der digitalen Welt miteinander abzustimmen.

Die Ländervereinbarung wird nun in der Folge von allen Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterzeichnet. So erhält sie ein hohes Gewicht in der Zusammenarbeit der Länder. Die Ländervereinbarung löst das Hamburger Abkommen von 1964 ab, das bisher die Grundlage der Zusammenarbeit der Länder in der KMK mit Blick auf das Schulwesen war.

Quelle

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