Weimar: Hinweise zur Entsorgung von Müll mit Corona-Kontamination

0
855

Abfälle aus betroffenen privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen sind über die Restmülltonne zu entsorgen.

Dazu zählen (Aufzählung nicht abschließend) alle Hygieneartikel wie z.B. Taschentücher, Papierhandtücher, Kosmetiktücher und andere Materialien, die zum Abdecken von Mund oder Nase verwendet wurden, Aufwischtücher, Einwegwäsche, Windeln, Schutzkleidung und Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen. Weiterhin Wertstoffe wie Altpapier, Verpackungen (Ausnahmen siehe unter d)) und Küchenabfälle.

Abfälle aus Haus‐/Facharztpraxen mit sporadischen Einzelfallbehandlungen

Abfälle, die im Rahmen der humanmedizinischen Versorgung anfallen, müssen über die Restmülltonne entsorgt werden. Wertstoffe und Verpackungen sind davon nicht betroffen.

Um sowohl bei anderen Nutzern der gleichen Restmülltonne, als auch bei Dritten, wie Müllwerkern, eine Gefährdung möglichst auszuschließen, sollten die folgenden Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigt werden:

a)         Die kontaminierten Abfälle sind in stabilen, möglichst reißfesten Müllsäcken zu sammeln, die nach Befüllung mit dem kontaminierten Abfall, beispielsweise durch Verknoten, fest zu verschließen sind.

b)        Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sollen tropfsicher verpackt sein, also z.B. mit saugfähigem Material umwickelt werden. Größere Mengen an flüssigen Abfällen dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden.

c)         Die Müllsäcke sind direkt in die Restmülltonnen zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden. Sind die Restmülltonnen bereits gefüllt, ist eine gesicherte Lagerung bis zur nächsten Abholung an einem möglichst kühlen Ort vorzunehmen (z.B. Keller).

d)        Elektro‐/Elektronikabfälle, Batterien, Akkus und andere Problemabfälle dürfen – trotz der Corona‐Situation – nicht über die Restmülltonne entsorgt werden.

Weitere Infos gibt es bei der Abfallberatung im Umweltamt der Stadt Weimar unter Tel. 03643/762-915 und beim Kommunalservice Weimar unter Tel. 03643/434-1583.

Einschränkungen bei der Sperrmüllabfuhr

Aus aktuellem Anlass werden wieder strengere Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus notwendig. Diese Entscheidungen haben auch Auswirkungen auf die Entsorgungsleistungen des Kommunalservice Weimar. Eine telefonische und persönliche Auftragsannahme für Sperrmüll und E-Schrott kann ab sofort nicht mehr erfolgen. Bisher bestätigte Termine werden noch termingerecht abgefahren.

Der Wertstoffhof des Kommunalservice Weimar bleibt unverändert geöffnet.

Quelle

 

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein