Ab 1. Januar wird ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger spürbar steuerlich entlastet, teilte die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) mit. Im Rahmen eines sog. Sammelaufrufs hat der Bundesrat zwei vom Bundestag bereits verabschiedeten Gesetzen zugestimmt. Durch die Erhöhung des Kindergeldes um 15 Euro pro Monat sowie des Kinderfreibetrages stehen Familien mit Kindern rund 3,4 Milliarden Euro jährlich mehr zur Verfügung. Der Grundfreibetrag – das ist der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss – wird für 2021 um 336 Euro auf 9.744 Euro und für 2022 um weitere 240 Euro auf 9.984 Euro angehoben. Auch die Auswirkungen der sogenannten kalten Progression werden neutralisiert.
Eine wichtige Neuerung laut Heike Taubert: Die Behinderten-Pauschbeträge werden nach Jahrzehnten des Gleichbleibens verdoppelt. Zukünftig profitieren von der Regelung auch Menschen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 20 festgestellt ist. Diesen Personen werden nunmehr die Pauschbeträge ohne Vorliegen zusätzlicher Voraussetzungen gewährt.
Bisher mussten für behinderungsbedingte Fahrtkosten oft detaillierte Nachweise geführt werden. Behinderungsbedingte Fahrtkosten werden ab 2021 durch eine Pauschale ersetzt und damit die steuerliche Anerkennung dieser Kosten erleichtert.
Im Gesetzespaket finden sich auch Regelungen zu den Pflege-Pauschbeträgen. Zum einen wird der Pauschbetrag für die Pflege von Menschen mit den Pflegegraden vier und fünf nahezu verdoppelt und beträgt nunmehr 1.800 Euro. Zum anderen wird erstmals ein neuer Pauschbetrag für die Pflegegrade zwei und drei eingeführt.
Heike Taubert sagte zum steuerlichen Gesetzespaket: „Besonders freue ich mich für Familien wie für pflegende Angehörige. Sie vollbringen Leistungen, die im Interesse unserer gesamten Gesellschaft liegen. Mit der höheren steuerlichen Berücksichtigung der Aufwände für Pflege wird ihre Leistung auch finanziell mehr anerkannt.“