Der Freistaat Thüringen unterstützt ab sofort Kulturfestivals, unabhängig von ihrer Rechtsform sowie weiterhin gemeinnützige Träger im Bereich der Soziokultur und freien Theater, die wegen der Corona-Pandemie finanziell in Not geraten sind. Die Hilfen werden als Billigkeitsleistung und nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
„Mit der Neuauflage des Hilfeprogramms können Corona-Notlagen erfasst und weitere Hilfen in den Kultur- und Kunstbereichen geleistet werden. Es ist mir wichtig, dass mit den Geldern insbesondere die bunte und vielfältige soziokulturelle Szene eine Unterstützung erfährt. Schließlich ist sie ein wichtiger Bestandteil Thüringer Kulturlandschaft und für die Menschen, egal, ob auf dem Land oder in größeren Orten, ein großes Stück Lebensqualität, die auch nach der Pandemie relevanter Teil unseres Kulturerlebens sein soll, erklärt die Thüringer Kulturstaatssekretärin Tina Beer.
Die bisherige Richtlinie wurde um zwei wesentliche Punkte ergänzt: Zum einen werden neben gemeinnützigen Trägern im Bereich der Soziokultur und freien Theater alle Träger im Bereich der Kulturfestivals unabhängig von ihrer Rechtsform, die ihren Sitz oder eine Einrichtung in Thüringen haben, von der ab jetzt geltenden Richtlinie erfasst. Somit können auch kommunale und kommerzielle Festivals mit bis zu 200.000 Euro unterstützt werden.
Zum anderen wird die Billigkeitsleistung zunächst für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 30. Juni 2021 gewährt. Damit können Antragsberechtigte, denen eine Beantragung für die letzten drei Monate nicht möglich war, rückwirkend Hilfen beantragen und so auch später erkennbar gewordene Defizite ausgleichen.
Die Anträge auf Gewährung sind ab sofort bis zum 31. März 2021 für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 31.03.2021 sowie mit Antragstellung zum 15.06.2021 für den Zeitraum vom 01.04. bis 30.06.2021 unter Verwendung der vorgegebenen Formulare bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW) schriftlich einzureichen, über deren Bewilligung die Thüringer Aufbaubank entscheidet.
Die Anträge sind zu finden unter: www.gfaw-thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/corona-hilfe-bereich-kultur
In Kombination mit der Möglichkeit der Ausfallabsicherung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft sollen diese Instrumente Kulturschaffenden und Kreativen Sicherheit geben, um Kulturfestivals so bald wie möglich wieder planen und durchführen zu können.
Neben der Richtlinie stellt die Landesregierung kurzfristig zusätzliche Investitionsmittel für die Soziokultur bereit.
Um den Neustart mit und nach der Corona-Pandemie zügig voranzubringen, werden 700.000 Euro Investitionsmittel durch die Kulturabteilung der Thüringer Staatskanzlei für Corona-Hygienemaßnahmen, Umbaumaßnahmen in den Bereichen Sanitär, Brand- und Schallschutz sowie für die digitale Ausstattung zur Verfügung gestellt. Die maximale Fördersumme liegt bei 50.000 Euro.
In der Landesgeschäftsstelle der LAG Soziokultur können ab Donnerstag, den 11. März die Anträge schriftlich und digital eingereicht werden. Antragsteller können sich im Vorfeld telefonisch unter 0361-7802140 beraten lassen. Weitere Hinweise zu den Anforderungen und das Antragsformular sind auf der Webseite der LAG Soziokultur unter www.soziokultur-thueringen.de zu finden. Die Antragsteller müssen nicht Mitglied bei der LAG Soziokultur sein.