Nordhausen: Modellprojekt startet im Landkreis

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Das Thüringer Gesundheitsministerium hat am Donnerstagnachmittag den Antrag des Landkreises Nordhausen zur Erprobung von modellhaften Öffnungen teilweise genehmigt. Demnach dürfen vom 6. bis 10. April Einzelhandelsgeschäfte, die bislang ganz oder teilweise geschlossen sind, Museen, Galerien und die Gedenkstätte öffnen. Abgelehnt hat das Ministerium die vom Landkreis beantragte Öffnung der Fitnessstudios. Außerdem verlangt das Ministerium entgegen dem Antrag des Landkreises auch eine Testung von Kindern unter 14 Jahren und lässt maximal Ausnahmen für Kleinkinder bis 4 Jahren zu.

Der Zutritt zu den im Modellvorhaben neu geöffneten Läden sowie Museen und Gedenkstätten ist nur mit einem max. 24 Stunden gültigen negativen Antigen-Schnelltest oder einem max. 48 Stunden alten negativen PCR-Test möglich. Um ausreichend Testkapazitäten für das Modellvorhaben bereitzustellen, hat der Landkreis Nordhausen kurzfristig gemeinsam mit den Hilfsorganisationen, allen voran den Johannitern und dem DRK sowie weiteren Partnern, ein Netz mit mehr als zehn Teststellen im gesamten Landkreisgebiet aufgebaut, die kostenfreie Schnelltests mit und ohne vorherige Terminvereinbarung anbieten.

Ein komplette Auflistung ist unter www.landratsamt-nordhausen.de/corona-modellregion abrufbar.

Dort ist auch ein Formular zur Datenerfassung für die Teststellen hinterlegt. Um die Handhabung in den Geschäften und weiteren Einrichtungen zu erleichtern, hat der Landkreis zudem alle Teststellen mit handlichen Bescheinigungen von Negativ-Tests ausgestattet. Zusätzlich zu den Teststellen bieten auch schon viele Arztpraxen Schnelltests an.

Neben der vorherigen Testung sehen die Vorgaben des Landes vor, dass sich die Kunden bzw. Gäste digital registrieren müssen, um eine mögliche Kontaktnachverfolgung sicherstellen zu können. Dafür kann beispielsweise die Luca-App genutzt werden. Wer ohne Smartphone unterwegs ist oder keine Kontaktnachverfolgungs-App hat, kann auch manuell seine Kontaktdaten (mindestens Name und Telefonnummer) im Geschäft oder der jeweiligen Einrichtung hinterlassen. Um sich nicht permanent in neue Listen eintragen zu müssen, können die Kunden auch bereits eigene ausgefüllte Datenzettel mitführen, welche sie dann in den Geschäften hinterlassen. Die Geschäfte und Museen müssen die Zahl der Besucher in Relation zur Raumgröße begrenzen. Auch die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln gelten weiterhin, dazu gehört auch die Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske oder FFP2-Maske. Die neuen Regelungen der Modellregion zur vorherigen Testungen und Registrierung von Kontaktdaten gelten nicht für die Geschäfte, die schon jetzt komplett geöffnet sind.

Der Landkreis Nordhausen wird am 1. April zur Modellregion noch eine Allgemeinverfügung im Amtsblatt veröffentlichen. Auch diese wird unter www.landratsamt-nordhausen.de/corona-modellregion veröffentlicht.

Übersicht Schnelltest-Zentren Landkreis Nordhausen

Im Rahmen der Modellregion ist der Zutritt für Kunden bzw. Gäste nur zulässig mit einem max. 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder mit einem max. 48 Stunden alten negativen PCR-Test.

Formular zur Kontakterfassung für Test-Stellen:

Bitte füllen Sie möglichst bereits vorab dieses Formular mit Ihren Konatktdaten für die Teststelle aus und bringen Sie es zum Schnelltest mit (Hinweis: Bei Bedarf gibt es auch Formulare vor Ort).

Anlaufstellen für Schnelltests in der Stadt Nordhausen vom 6. bis 10. April 2021:

  • Testzentrum Zorgestraße, Zorgestraße 15, Nordhausen, Mo – Fr: 07:30 – 19:30 Uhr, Sa: 07:30 – 13:30 Uhr, Vorherige Terminvereinbarung unter: https://www.doctolib.de/testzentrum-covid/nordhausen/buergertest-zentrum-nordhausen, Tel. 03631 911 9201
  • Testzentrum HSB-Bahnhof Nordhausen, Bahnhofsplatz 3a, Nordhausen, Di – Sa: 09:00 – 17:00 Uhr, keine Terminvereinbarung erforderlich
  • Testzentrum Kornmarkt Nordhausen, Kornmarkt 9 (Hauptsparkasse), Nordhausen, Di – Sa: 09:00 – 15:00 Uhr, keine Terminvereinbarung erforderlich
  • Testzentrum Autodrom Nordhausen, Am Stadion 2B, Nordhausen, Di – Fr: 10:30 – 18:00 Uhr (am 10.04.21 geschlossen), keine Terminvereinbarung erforderlich.

Autor: Landratsamt Nordhausen.

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