Die entsprechende Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport ist am Freitag 16. Juli 2021, veröffentlicht worden. Ab sofort können Sportvereine und Unternehmen, die mit wenigstens einer Mannschaft in Wettbewerben im Bereich der olympischen, nichtolympischen oder paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten vertreten sind, eine Förderung für das gesamte Kalenderjahr 2021 beantragen. Verbände auf Landesebene, die Wettbewerbe im genannten Bereich ausrichten oder veranstalten, an denen überwiegend semiprofessionelle Sportler teilnehmen, sind ebenfalls förderfähig. Das zur Verfügung stehende Fördervolumen des Thüringer Corona-Sondervermögens umfasst aktuell 3 Millionen Euro. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021. Die Anträge nimmt die GFAW – Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung entgegen.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen sind auf den Seiten der GFAW zu finden.
Sportminister Helmut Holter erklärt: „Die Programme der Landesregierung zur Coronahilfe für den Thüringer Sport sind zielgerichtet. So ist es uns gelungen, die beträchtlichen Auswirkungen der Pandemie aufzufangen und einen Flurschaden in der Sportlandschaft nach besten Kräften zu verhindern. Das aktuelle Förderprogramm sattelt auf die bereits erfolgten Förderungen auf und begegnet dem Bedarf im Semi-Profi-Bereich für das Jahr 2021. Derzeit bereiten wir gemeinsam mit dem Kulturressort in der Staatskanzlei und dem Sozialministerium ein weiteres Förderprogramm für gemeinnützige Vereine vor, für das in wenigen Tagen ebenfalls Anträge gestellt werden können.“
Das Sportministerium weist zudem darauf hin, dass im bereits laufenden Förderprogramm für Profi- und Spitzensportvereine sowie den Landessportbund die Antragsfrist in Kürze endet, und zwar am 31. Juli 2021. In der aktuellen Förderrunde 2021 wurden bisher zehn Anträge mit einem Volumen von 2.133.581,35 Euro bewilligt. Zusammen mit den im Vorjahr bewilligten Anträgen sind das insgesamt 25 bewilligte Anträge mit 4.781.934,51 Euro. Weiterführenden Informationen sind ebenfalls auf den Seiten der GFAW zu finden.