Thüringen: Antragsstopp für GRW-Unvestitionsförderung

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Das Wirtschaftsministerium hat für die einzelbetriebliche GRW-Investitionsförderung einen vorläufigen Antragsstopp ausgesprochen. Dem Förderprogramm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) drohe aktuell eine deutliche Überzeichnung, sagte Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee heute in Erfurt: „Die Nachfrage nach Fördermitteln übersteigt das vorhandene Bewilligungsvolumen deutlich.“

Dies sei in erster Linie auf die erfreulich hohe Investitionsneigung der Unternehmen zurückzuführen, die für einen regelrechten Ansturm auf die verfügbaren Fördermittel gesorgt habe, so der Minister. So stehen einem angefragten oder absehbaren Förderbedarf in Höhe von gut 170 Millionen Euro aktuell noch Bewilligungsmittel in Höhe von etwas mehr als 80 Millionen Euro gegenüber. Aktuell lägen rund 180 Förderanträge vor, täglich gingen neue Anträge im Antragsportal der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein. „Es ist deshalb nur fair gegenüber den Unternehmen, wenn wir jetzt ein vorläufiges Stoppsignal geben. Das verringert für potentielle Investoren auch das Risiko, in Erwartung einer Förderzusage mit noch nicht durchfinanzierten Projekten zu starten.“
 
Angesichts der zu erwartenden hohen Fördermittelnachfrage hatte das Wirtschaftsministerium bereits Vorsorge für das laufende Jahr getroffen: Mit 130 Millionen Euro seien 2021 einschließlich eines Sonderprogramms so viele GRW-Mittel für gewerbliche Unternehmen bereitgestellt worden wie seit Jahren nicht mehr. Zur Deckung des Bedarfs werde das Land nunmehr versuchen, zusätzliche Mittel zu akquirieren, so der Minister. Hierfür kommen beispielsweise zusätzliche GRW-Bundesmittel in Betracht, die bei einer geringen Inanspruchnahme in anderen Bundesländern bereitgestellt werden würden. Allerdings sei auch in den meisten anderen Ländern die Mittelsituation derzeit so angespannt, dass sich hier nur geringe zusätzliche Spielräume ergeben dürften, sagte Tiefensee.

Wichtig sei daneben aber auch, dass die EU-Kommission die neue Fördergebietskarte für die Regionalförderung ab 2022 zügig genehmige: „Wenn wir hier endlich Rechtssicherheit haben, dann können – bei allen Einschränkungen, die die neue Fördergebietskulisse mit sich bringt – sofort wieder Anträge angenommen werden. Das betrifft viele Projekte, die ohnehin erst in den kommenden Jahren realisiert werden können.“

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