SOK: Erweiterte Testpflicht ab Montag

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Landkreis erlässt zusätzliche Maßnahmen für Infektionsschutz / 3G-Regel für bestimmte Angebote in geschlossenen Räumen und begrenzte Teilnehmerzahlen für Veranstaltungen

Im Saale-Orla-Kreis tritt am kommenden Montag, 11. Oktober, eine neue Allgemeinverfügung mit zusätzlichen Infektionsschutzregeln in Kraft. Hintergrund ist das verschärfte Infektionsgeschehen an Saale und Orla, wodurch der Landkreis am 30. September Warnstufe 1 des Thüringer Frühwarnsystems erreichte.

„Wir wollten zunächst die weitere Entwicklung beobachten, da es am Wochenanfang möglich schien, dass wir zum 7. Oktober wieder in die Basisstufe zurückkehren“, erklärt Landrat Thomas Fügmann. Inzwischen stieg aber der sogenannte Belastungswert (die thüringenweite Intensivbettenauslastung durch Covid-19-Patienten) über den Grenzwert von 3,0 Prozent (Stand 6. Oktober 4,2%), weswegen ein zeitnahes Absinken auf die Basisstufe im Saale-Orla-Kreis nicht mehr absehbar ist.

Zugleich nahm die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen in den vergangenen Tagen spürbar zu. Allein zum heutigen Mittwoch wurden für den Saale-Orla-Kreis 27 Neuinfektionen gemeldet und damit der höchste Wert seit dem 12. Mai. Die Sieben-Tage-Inzidenz stieg binnen eines Tages von 59,0 auf 80,4 – Tendenz weiter steigend.

„Diese Entwicklung können wir nicht ignorieren, weswegen wir nun mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung handeln. Was wir nicht wollen, ist ein komplettes Herunterfahren des gesellschaftlichen Lebens, wie wir es schon zweimal erleben mussten. Stattdessen setzen wir auf eine erweiterte Testpflicht und zwar dort, wo die Ansteckungsgefahr am höchsten ist: in geschlossenen Räumen“, so der Landrat weiter.

Damit gilt die sogenannte 3G-Regel im Saale-Orla-Kreis ab kommendem Montag für folgende Einrichtungen (jeweils in geschlossenen Räumen):

§  Gaststätten (außer Außengastronomie, Speisen zur Mitnahme, Betriebskantinen und Autohöfe)

§  Touristische Übernachtungsangebote

§  Öffentliche Veranstaltungen (außer Versammlungen, religiöse oder politische Veranstaltungen, amtliche oder kommunale Veranstaltungen, Gremiensitzungen, Betriebsveranstaltungen, Mitarbeitervertretungen etc.)

§  Schwimm- und Freizeitbäder, Thermen, Saunen, Fitnessstudios, Sporthallen und ähnliche Einrichtungen und Angebote (außer Schwimm- und Sportunterricht und organisierter Sportbetrieb)

Um Zugang zu den genannten Einrichtungen zu erhalten, muss man ein negatives Corona-Testergebnis durch einen PCR- oder Antigen-Schnelltest vorweisen. Bei Schülern genügt die Bescheinigung eines in der Schule durchgeführten Tests. Alternativ ist ein Selbsttest unter Beaufsichtigung der jeweiligen Einrichtung möglich. Geimpfte, Genesene und Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Testpflicht befreit.

Um den Betreibern der entsprechenden Einrichtungen sowie deren potenziellen Gästen Zeit zu geben, sich darauf einzustellen, tritt die erweiterte Testpflicht erst nach dem Wochenende, am Montag, 11. Oktober, in Kraft.

Neben der Erweiterung der Testpflicht wird durch die Allgemeinverfügung auch die Teilnehmerzahl von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gedeckelt. Für öffentliche Veranstaltungen liegt die Höchstgrenze in Warnstufe 1 bei 750 Teilnehmern, für nicht öffentliche und private Veranstaltungen bei 75 Personen.

Die komplette Allgemeinverfügung wird am morgigen Donnerstag auf www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Corona veröffentlicht. Die darin festgeschriebenen Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 1. November und werden fortlaufend auf ihre Wirkung und Erforderlichkeit überprüft.

Autor: Landratsamt SOK.

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