Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die heute in Kraft getretenen Infektionsschutzregeln im organisierten Sport hinsichtlich des Umgangs mit 3G+ nachgeschärft.
Hintergrund sind fachliche Hinweise des Thüringer Gesundheitsministeriums, wonach die Voraussetzungen für 3G+ nicht allein durch PCR-Testung, sondern auch durch einen alternativen Test mit einem Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren erfüllbar sind. Daher sind für die unter 3G+ fallenden Personengruppen nun auch solche Testnachweise möglich, um am organisierten Sport in Thüringen teilzunehmen.
Unter 3G+ fallen:
- Berufssportler*innen, Profisportler*innen, Kaderathlet*innen der olympischen, paralympischen, deaflympischen und nicht olympischen Sportarten sowie Kaderathlet*innen des Bundes und des Landes von Special Olympics Deutschland.
- Trainer*innen im Kinder- und Jugendsport
In die aktualisierte Allgemeinverfügung wurde zudem eine Regelung aufgenommen, wonach bei Personen, die aufgrund einer attestierten medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, ein Antigen-Schnelltest (sog. Bürgertest) als Mindesttestanforderung ausreichend ist.
Die übrigen Regelungen bleiben bestehen, wie am Donnerstag, 18. November 2021, bekanntgegeben.