Jena: ab morgen 3G-Regelung in Bussen und Bahnen

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Mit dem neu verabschiedeten Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung (gültig ab 24. November 2021) müssen Fahrgäste Folgendes beachten: Ab dem morgigen Mittwoch, 24. November, gilt im gesamten öffentlichen Nahverkehr und damit auch in den Bussen und Bahnen des Jenaer Nahverkehrs die 3G-Regel. Das heißt, jeder, der in eines unserer Fahrzeuge einsteigt, muss gegen Corona geimpft, von Covid-19 genesen oder negativ auf das Virus getestet sein. 

Bei den stichprobenartigen Kontrollen ist dem Kontrollpersonal der jeweilige Nachweis vorzulegen. Ohne einen entsprechenden Beleg ist keine Beförderung möglich. Wer weder geimpft noch genesen ist, benötigt in jedem Fall einen Negativ-Test. Ein negativer Antigen-Schnelltest reicht. Allerdings darf die Testabnahme bei Fahrtantritt nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. 

Selbst angefertigte Masken, Schals oder Tücher sind nicht zulässig

Ausnahmen bei der 3G-Regelung gibt es für Minderjährige. Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen, und Kinder unter sechs Jahren brauchen keine Corona-Test-, Impf- oder Genesenennachweise. Bei Schülerinnen und Schülern wird davon ausgegangen, dass sie sich den regelmäßigen Tests in der Schule unterziehen.

Bei der Nutzung von unseren Bussen und Bahnen sowie in den Haltestellenbereichen ist weiterhin während der gesamten Fahrt eine Mund-Nasen-Bedeckung/qualifizierte Gesichtsmaske zu tragen. Selbst angefertigte Masken, Schals oder Tücher sind nicht zulässig.

Weitere Antworten auf Ihre Fragen rund um die 3G-Regel in Bussen und Bahnen finden Sie hier

Uns liegen die Gesundheit und der Schutz aller Fahrgäste und unseres Fahrpersonals am Herzen! Wir werden daher alles daransetzen, die gültigen Maßnahmen in unseren Fahrzeugen umzusetzen, um jede Fahrt während der anhaltenden und uns alle fordernden Pandemie-Situation so sicher wie möglich zu machen. Unterstützen Sie uns als unser Fahrgast dabei. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

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