Hohe Fallzahlen erzwingen neuen Modus für Isolations-Anordnungen der Gesundheitsämter Erfurt, Jena und Weimar
Positiver PCR-Test gilt als Nachweis
Genesenen-Nachweis über Apotheken
Seit Mitte Januar steigen die Werte neuer Corona-Infektionen kontinuierlich an. Die Mitarbeitenden der Gesundheitsämter haben stets versucht, wachsende Fallzahlen zu bearbeiten. Leider konnten in den letzten Wochen die Anordnungen nur mit erheblicher Zeitverzögerung versandt werden. Zusätzlich steigt die Überlastung der Labore, welche weiteren Zeitverzug mit sich bringt.
Zu der großen Belastung des Gesundheitsamtes kommen nun vermehrt Aufgaben im Zusammenhang mit den geflüchteten Personen aus der Ukraine. Die Städte Erfurt, Jena und Weimar haben sich deshalb entschieden, die Ausstellung von Isolationsbescheiden auszusetzen. Als Nachweis einer Infektion reicht gegenüber dem Arbeitgebenden das positive PCR-Testergebnis. Dieses Vorgehen ist laut Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung des Freistaats Thüringen möglich und wird nun umgesetzt.
Was ist bei Verdacht auf eine Corona-Infektion zu tun?
Personen unterziehen sich in der Regel einem PCR-Test, wenn ein positives Antigenschnelltest-Ergebnis vorliegt oder wenn sich mögliche Symptome einer COVID-19-Erkrankung gezeigt haben. Bereits dann sind alle Personen gemäß der Thüringer Verordnung (ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO) verpflichtet, sich auf direktem Weg abzusondern. Das heißt: Personen dürfen sich nicht außerhalb ihrer Wohnung oder Unterkunft aufhalten und müssen direkte Kontakte zu anderen Personen vermeiden.
Was ist bei einem positiven PCR-Testergebnis zu tun?
Wenn auch der PCR-Test positiv ist, bleibt es bei der häuslichen Absonderungspflicht. Diese dauert zehn Tage nach dem Tag der Probenentnahme (nicht erst mit dem Erhalt des Testergebnisses). Nach Ablauf dieses Zeitraums kann die häusliche Isolierung verlassen werden. Es bedarf keiner weiteren Meldung an den Fachdienst Gesundheit oder an andere Stellen.
Die Dauer der Absonderung kann vorzeitig verkürzt werden, wenn ein frühestens am siebten Tag entnommener Test (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) ein negatives Ergebnis aufweist und mindestens 48 Stunden vor der Testung schon Symptomfreiheit herrschte.
Die häusliche Isolierung endet unmittelbar mit dem Erhalt des negativen Testergebnisses. Das Ergebnis muss dem Gesundheitsamt nicht übermittelt werden.
Benötigt man eine Isolations-Anordnung zur Vorlage beim Arbeitgebenden?
Die Absonderungsregeln gelten direkt auf Basis der Thüringer Coronaschutzverordnung. Ein gesonderter Bescheid durch das Gesundheitsamt wird nicht mehr ausgestellt. Sofern gegenüber dem Arbeitgebenden eine Bestätigung für die häusliche Isolation benötigt wird, genügt hierfür der Nachweis des positiven PCR-Tests.
Genesenen-Nachweise werden in Apotheken ausgestellt
Nachweise über die Genesung von einer Covid19-Erkrankung können mit dem positiven PCR-Test in Apotheken ausgestellt werden. Der dort beigefügte QR-Code ist elektronisch lesbar – auch mit der CoronaWarnApp.
Weitere Informationen sind in Kürze auf den Corona-Webseiten der jeweiligen Städte zu finden.