Am 29. März 2022 hat die Europäische Kommission unangekündigte Nachprüfungen in den Räumlichkeiten mehrerer Unternehmen in Deutschland durchgeführt, die in den Bereichen Erdgasversorgung, -fernleitung und -speicherung tätig sind.
Die Kommission hat Bedenken, dass die überprüften Unternehmen gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben könnten, die den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbieten (Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union).
Die Beamten der Kommission wurden von Beamten des Bundeskartellamts begleitet.
Unangekündigte Nachprüfungen sind ein erster Schritt bei der Untersuchung mutmaßlicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen. Die Tatsache, dass die Kommission solche Nachprüfungen durchführt, bedeutet weder, dass sich die betreffenden Unternehmen wettbewerbswidriger Verhaltensweisen schuldig gemacht haben, noch greift sie dem Ergebnis der Untersuchung vor.
Die Kommission achtet bei ihren Kartellverfahren uneingeschränkt die Verteidigungsrechte der betreffenden Unternehmen und insbesondere deren Recht, gehört zu werden.
Die Nachprüfungen wurden unter Einhaltung aller coronabezogenen Gesundheits- und Sicherheitsprotokolle durchgeführt, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Für den Abschluss von Untersuchungen zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen gibt es keine feste Frist. Ihre Dauer hängt unter anderem von der Komplexität des jeweiligen Falles, der Kooperationsbereitschaft der betreffenden Unternehmen und dem Umfang der Ausübung der Verteidigungsrechte ab.