Thüringen: 151 Mio. Euro mehr für Kommunen in 2023

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Auf der letzten Kabinettsitzung (31. Mai 2022) hat der Gesetzentwurf zur Dritten Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes (ThürFAG) das erste Mal das Kabinett passiert. Mit dem Entwurf soll 2023 der bereits in diesem Jahr begonnene Reformprozess fortgesetzt werden. Zugleich erhalten die Thüringer Kommunen im kommenden Jahr aus dem Kommunalen Finanzausgleich erhebliche zusätzliche Mittel.

Die Steigerung gegenüber 2022 beträgt 151 Mio. Euro. Geld, mit dem die Städte und Gemeinden des Freistaats Planungssicherheit erhalten und investieren können. Hinzu kommen die erwarteten kommunalen Steuermehreinnahmen gegenüber 2022 von 107 Mio. Euro. In der Gesamtbetrachtung können die Thüringer Kommunen im Jahr 2023 mit Mehreinnahmen von etwa 250 Mio. Euro rechnen.

Minister Maier hierzu: „Damit steigen kommunalen Einnahmen auf neue Rekordwerte. Insofern bin ich zuversichtlich, dass sich die Finanzlage der Thüringer Kommunen trotz der krisenbedingten Rahmenbedingungen auch weiterhin stabil entwickeln wird und auch die in den letzten Jahren stark angestiegenen Investitionen weitergeführt werden können.“

Kernstück des Gesetzentwurfs ist eine Reform der Berechnung und Verteilung der Schlüsselzuweisungen für Landkreise und Kreisfreie Städte. Künftig sollen die Soziallasten der Kommunen zielgenauer bei der Verteilung berücksichtigt werden. Dafür werden künftig auch die finanziellen Belastungen der Jugendhilfe die Mittelverteilung mitbestimmen. Mit dem Gesetzentwurf wird eine seit vielen Jahren bestehende Forderung nach einer jährlichen Beteiligung des Landes an möglichen Kostenaufwüchsen im Sozialbereicht erfüllt.

Der Gesetzesentwurf sieht darüber hinaus weitere Änderungen vor. So wird der die demographische Entwicklung aufgreifende Stabilisierungsansatz unmittelbar in die Ermittlung der Schlüsselzuweisungen integriert. So werden künftig die Einwohner im Durchschnitt der letzten fünf Jahre berücksichtigt, wenn diese über der aktuellen Einwohnerzahl liegen. Damit wird jetzt eine dauerhafte Regelung vorgesehen, die sich an Bestimmungen in anderen Ländern anlehnt. Zugleich dient dieser Reformschritt der Verwaltungsvereinfachung. Der aktuelle Anstieg der Verbraucherpreise wird durch eine Sonderregelung zur Fortschreibung der Mehrbelastungsausgleichspauschalen für das Jahr 2023 berücksichtigt. Weiterhin wird die Weiterentwicklung des Kulturlastenausgleiches in Abstimmung mit der Thüringer Staatskanzlei in den Gesetzentwurf aufgenommen und mit dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz eine Erhöhung des Sonderlastenausgleichs für den Klimaschutz auf 30 Mio. Euro vereinbart.

„Mit dem Gesetzentwurf soll es einerseits gelingen, den KFA zu modernisieren und andererseits durch die starken Mehreinnahmen die Kommunen bei den gegenwärtigen Herausforderungen zu unterstützen“ so Kommunalminister Maier abschließend.

Quelle

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