Das Gesundheitsamt informiert über die aktuell geltenden Regelungen zum Schutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen.
Im öffentlichen Personenfernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jahren sowie das Personal können auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen.
Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Dies gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern.
Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Damit gilt die FFP2-Maskenpflicht auch im Erfurter Gesundheitsamt.
In Thüringen gelten darüber hinaus bis vorerst 12.11.2022 folgende weitere Maßnahmen:
Es besteht eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und in öffentlich zugänglichen Bereichen von Obdachlosenunterkünften. Für diese Bereiche genügt auch eine qualifizierte beziehungsweise medizinische Gesichtsmaske (also nicht zwingend eine FFP2-Maske).
Bezüglich der Testpflichten macht Thüringen außerdem von der Möglichkeit Gebrauch, geimpfte und genesene Personen auszunehmen. Natürlich ist jeder Bürger aufgerufen, sich weiter an die AHA+L-Regeln zu halten und bei Symptomen oder Kontakt zu Infizierten einen Test durchführen zu lassen.