Seit sich Bund und Länder am vergangenen Donnerstag darauf geeinigt haben, die Frist für die Grundsteuererklärung einmalig bis 31. Januar 2023 zu verlängern, geht der Erklärungseingang im Freistaat deutlich zurück.
„Die beschlossene Fristverlängerung hat in Thüringen sofort zu einem heftigen Einbruch des Erklärungseingangs geführt. Täglich gehen jetzt zwischen 40 und 70 Prozent weniger Erklärungen ein, als in den Tagen vor der verkündeten Fristverlängerung“, erklärt Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert.
Vor der beschlossenen Fristverlängerung ist der Erklärungseingang im Freistaat sogar gestiegen, bis zu 9.300 Erklärungen kamen täglich online in den Finanzämtern an. Dazu kamen noch die Papiererklärungen.
Am vergangenen Freitag – einen Tag nach der beschlossenen Fristverlängerung – fiel der Online-Erklärungseingang auf knapp 5.300 Erklärungen ab und am vergangenen Wochenende sind am Samstag nur 2.500 und am Sonntag nur rund 3.700 Erklärungen online bei den Finanzämtern eingegangen. „Für einen Samstag ist das der niedrigste Wert seit Anfang August und für einen Sonntag der niedrigste Wert seit Mitte August. Das war aber leider zu erwarten, denn viele verschieben die Erklärung gern nach hinten, wenn sie wissen, dass noch Zeit ist“, so Dr. Schubert.
Thüringen hatte sich bei dem Bund-Länder-Beschluss in der vergangenen Woche enthalten. Finanzminister Heike Taubert sah eine Fristverlängerung bis zuletzt kritisch. Sie warnte davor; die Erstellung der Erklärungen aufzuschieben, denn das löse das Problem nicht. Im Gegenteil, je später die Finanzämter an die Bearbeitung der Erklärungen kommen, umso weniger Zeit bleibt den Kommunen, um die nötigen Berechnungen anzustellen, die neuen Hebesätze zu beschließen und die Grundsteuerbescheide zu erteilen.
Aktuell sind in den Thüringer Finanzämtern 460.550 Grundsteuererklärungen (Stand 17.10.22) eingegangen. Das entspricht rund 37 Prozent der insgesamt erwarteten 1,25 Millionen Erklärungen. „Das ist zwar kein schlechtes Ergebnis, aber es könnten deutlich mehr Erklärungen sein. Ich kann nur alle Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen ermutigen, die Erklärung nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern sich jetzt mit dem Thema zu befassen und die Erklärung zu erstellen. Ich empfehle unsere Musteranleitungen, sie haben schon sehr vielen Eigentümerinnen und Eigentümern geholfen, ich selbst habe dazu viel positives Feedback “, sagt Dr. Hartmut Schubert.
Das Thüringer Finanzministerium hat unter https://grundsteuer.thueringen.de unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung“ verschiedene Musteranleitungen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung im persönlichen ELSTER-Konto bereitgestellt. Für folgende Fallgestaltungen gibt es die Schritt-für-Schritt-Anleitungen:
- Einfamilienhaus
- Eigentumswohnung
- Geschäftsgrundstücke (inkl. gemischt-genutzte Grundstücke)
- Land- und Forstwirtschaft
- Dreiseitenhof mit und ohne land- und forstwirtschaftliche Nutzung
- Quelle