Thüringen: Verlängerung der Förderrichtlinie für Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen

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Seit dem zweiten Quartal 2019 unterstützt der Freistaat Thüringen die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Etablierung von bestellten und hauptamtlich beschäftigten Kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Dafür standen ab dem Haushaltsjahr 2019 Finanzmittel in Höhe von 700.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Der Freistaat übernimmt dabei die anteilige Finanzierung der Personalkosten von bis zu 60 Prozent. Die entsprechende Förderrichtlinie aus dem Jahr 2020 wurde nun zum ersten Mal verlängert.

Dazu erklärt die Thüringer Sozialministerin Heike Werner: „Ziel der Förderung ist es, die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen in allen Belangen thüringenweit dauerhaft sicherzustellen. Seit Beginn der Förderungen konnte eine positive Bilanz gezogen werden. So zeigt die Entwicklung seit dem Förderjahr 2019, dass sich die ehrenamtlich tätigen Kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen von sieben auf vier minimiert haben und die geförderten hauptamtlich Bestellten von acht auf 14 angestiegen sind. Das ist ein sehr gutes Ergebnis und von großem Wert für die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen vor Ort. Mit der Verlängerung der Richtlinie stellen wir die Weiterbeschäftigung der Beauftragten sicher und unterstützen die hauptamtliche Bestellung von kommunalen Beauftragten in Landkreisen und kreisfreien Städten.“

Die Kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sorgen in ihren Regionen für den Informationsfluss zwischen allen beteiligten Einrichtungen, Ämtern, Verbänden und Einzelpersonen in teilhabepolitischen Fragen. Sie sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Themen, die Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene betreffen und sollen in die entsprechenden Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Darüber hinaus stehen die Kommunalen Beauftragten Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen beratend in individuellen und allgemeinen Angelegenheiten zur Seite.

Die erneuerte Förderrichtlinie läuft nun bis zum Jahr 2025.

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