EU: Neues Instrument gegen hohe Gaspreis geplant

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Die Kommission hat heute erneut auf die anhaltende Energiekrise reagiert und einen Marktkorrekturmechanismus vorgeschlagen, um Unternehmen und Haushalte in der EU vor übermäßig hohen Gaspreisen in der EU zu schützen. Der vorgeschlagene Mechanismus ergänzt Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit durch Diversifizierung der Energielieferungen. Er soll die Volatilität auf den europäischen Gasmärkten begrenzen und gleichzeitig die Sicherheit der Gasversorgung gewährleisten.

Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine und der Instrumentalisierung der Energieversorgung als Waffe schnellten die Erdgaspreise in der gesamten EU auf ein beispielloses Niveau und erreichten in der zweiten Augusthälfte dieses Jahres historische Höchststände. Die extremen Preisspitzen über fast zwei Wochen im August mit Übersprungseffekten auf die Strompreise und einem Anstieg der Gesamtinflation waren für die europäische Wirtschaft sehr schädlich. Damit sich solche Vorkommnisse nicht wiederholen, schlägt die Kommission ein befristetes und zielgerichtetes Instrument vor, mit dem im Falle extremer Gaspreiserhöhungen automatisch auf den Gasmärkten interveniert werden kann. 

Eine Sicherheitsobergrenze für Gaspreise

Das vorgeschlagene Instrument besteht aus einer Sicherheitspreisobergrenze von 275 EUR für die monatlichen TTF-Month-Ahead-Derivate. Die Titel Transfer Facility (TTF), der am häufigsten verwendete Gaspreis-Referenzwert der EU, spielt eine Schlüsselrolle auf dem europäischen Gasgroßhandelsmarkt. Der Mechanismus soll automatisch ausgelöst werden, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Abrechnungspreis von TTF-Front-Month-Derivaten liegt zwei Wochen lang über 275 EUR und
  • die TTF-Preise liegen an zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen innerhalb der beiden Wochen um 58 EUR über dem LNG-Referenzpreis.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, veröffentlicht die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) unverzüglich eine Marktkorrekturmitteilung im Amtsblatt der Europäischen Union und unterrichtet die Kommission, die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die Europäische Zentralbank (EZB). Am darauf folgenden Tag tritt der Preiskorrekturmechanismus in Kraft, und Bestellungen für TTF-Front-Month-Derivate, die die Sicherheitspreisobergrenze überschreiten, werden nicht akzeptiert. Der Mechanismus kann ab dem 1. Januar 2023 aktiviert werden. 

Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und der Marktstabilität

Die vorgeschlagene Verordnung des Rates enthält Sicherungsmaßnahmen, um Störungen der Energie- und Finanzmärkte zu vermeiden. Um zur Vermeidung von Problemen bei der Versorgungssicherheit beizutragen, ist die Preisobergrenze auf ein Terminprodukt (TTF-Month-Ahead-Produkte) beschränkt, sodass die Marktbetreiber weiterhin in der Lage sein werden, die Nachfrage zu bedienen und Gas auf dem Spotmarkt und außerbörslich zu beschaffen. Damit die Gasnachfrage nicht steigt, sollen die Mitgliedstaaten gemäß dem Vorschlag verpflichtet werden, innerhalb von zwei Wochen nach der Aktivierung des Marktkorrekturmechanismus mitzuteilen, welche Maßnahmen sie zur Senkung des Gas- und Stromverbrauchs ergriffen haben. Sobald der heute vorgelegte Vorschlag für einen Marktkorrekturmechanismus im Rat verabschiedet wurde, wird die Kommission auch vorschlagen, einen Unionsalarm auszurufen gemäß der im Juli erlassenen „Save gas for a safe winter“-Verordnung, in dessen Rahmen verbindliche Gaseinsparungen vorgeschrieben sind, damit die Nachfrage zurückgeht. Darüber hinaus wird es eine ständige Überwachung durch die ESMA, die EZB, die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), die Koordinierungsgruppe „Gas“ und den Europäischen Verband der Fernleitungsnetzbetreiber (ENTSO-G) geben.

Um auf mögliche unbeabsichtigte negative Folgen der Preisobergrenze zu reagieren, ist im Vorschlag vorgesehen, dass der Mechanismus jederzeit unverzüglich ausgesetzt werden kann. Dies geschieht entweder

  • automatisch mit einer Deaktivierung, wenn sein Einsatz nicht mehr durch die Lage auf dem Erdgasmarkt gerechtfertigt ist, d. h. wenn die relevante Differenz zwischen dem TTF-Preis und dem LNG-Preis an 10 aufeinanderfolgenden Handelstagen nicht mehr erreicht wird,
  • oder durch einen Aussetzungsbeschluss der Kommission, wenn Risiken für die Versorgungssicherheit in der Union, die Bemühungen zur Nachfragesenkung, die Gasflüsse innerhalb der EU oder die Finanzstabilität ermittelt werden.

Die Kommission hat auch die Möglichkeit, die Aktivierung des Mechanismus zu verhindern, wenn die zuständigen Stellen, einschließlich der EZB, vor dem Eintreten solcher Risiken warnen.

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