Thüringen: Existenzsicherungsprogramm für Unternehmen startet in dieser Woche

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Thüringen wird noch in dieser Woche mit einem eigenen Härtefallprogramm für gewerbliche Unternehmen starten, die aufgrund der steigenden Energiekosten in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind. Das kündigte Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee im Nachgang der heutigen Kabinettsitzung in Erfurt an. Die Programmplattform bei der Thüringer Aufbaubank wird am 1. Dezember freigeschaltet. Über das „Thüringer Existenzsicherungsprogramm“ können Unternehmen, deren Energiekosten sich mindestens verdoppelt haben und denen deshalb absehbar eine Zahlungsunfähigkeit droht, finanzielle Hilfen vom Land erhalten. Dazu zählen auch weitere kleine und mittlere private Unternehmen (z.B. Genossenschaften, gGmbHs, wirtschaftliche Zweckbetriebe von Vereinen etc.), die in einer Positivliste ergänzend zum Förderprogramm aufgeführt werden. Darüber hinaus sieht das Förderprogramm auch eine Unterstützung für von der Energiekrise mittelbar betroffene Unternehmen vor.

Für das „Thüringer Existenzsicherungsprogramm“ stehen dem Wirtschaftsministerium aus dem Sondervermögen des Landes 120 Millionen Euro zur Verfügung. Bei Strom und Gas greift ab einer Vervierfachung der Kosten künftig das geplante Härtefallprogramm des Bundes. „Wir legen vor und gehen frühzeitig mit einem eigenen Hilfsangebot an den Start, das zumindest die heftigsten Folgen der Energiekrise abmildern und einen bleibenden Schaden für die Thüringer Wirtschaft verhindern soll“, sagte Tiefensee.

Das „Thüringer Existenzsicherungsprogramm“ sei das „Kernstück“ des Hilfspakets für die Thüringer Wirtschaft, sagte der Minister weiter. Insgesamt stellt das Land für dieses Gesamtpaket zunächst rund 230 Millionen Euro (aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln) bereit. „Dabei gehen wir derzeit davon aus, dass die Energiekrise und die dadurch ausgelösten wirtschaftlichen Belastungen anderthalb Jahre andauern werden.“

Das Hilfspaket des Landes umfasst neben den direkten Zuschüssen an Unternehmen zur Bewältigung der Krisenfolgen (Säule 1) – wie über das „Thüringer Existenzsicherungsprogramm“ – deshalb auch längerfristig angelegte günstige Darlehen (Säule 2) sowie Förderangebote zur Ermöglichung von Zukunftsinvestitionen (Säule 3). „Neben der akuten Krisenhilfe geht es uns auch darum, mittelfristig die Umstellung auf eine diversifizierte, nachhaltige Energieversorgung und auf klimafreundliche Technologien, Produkte und Geschäftsmodelle in den Unternehmen zu unterstützen“, so Tiefensee. Die Säulen 2 und 3 – zu denen Förderinstrumente wie der erweiterte Thüringer Konsolidierungsfonds, zusätzliche Bürgschaftsangebote, der Dekarbonisierungsbonus, das neue Programm InnoInvest und eine zusätzliche Förderlinie im GRW-Investitionsprogramm gehören – sind bereits gestartet.

Mit dem Start des „Thüringer Existenzsicherungsprogramms“ sei das Förderpaket für die Wirtschaft nunmehr vollständig umgesetzt, sagte Tiefensee: „Wir können Vollzug melden. Unternehmen, die aufgrund der Energiekostenexplosion in Schwierigkeiten geraten, bekommen vom Land ab dieser Woche wirksame Hilfe zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Substanz.“ Förderfähig sind hier kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich des Hotel- und Gastgewerbes, Dienstleister und Angehörige wirtschaftsnaher Freier Berufe mit Sitz im Freistaat Thüringen. Voraussetzung ist, dass ihre wirtschaftliche Existenz nachweisbar durch die aktuelle Energiekrise gefährdet ist (drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) und diese Gefährdung durch die Förderung abgewendet werden kann. Diese Tatsache muss durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer oder Fachanwalt für Steuerrecht bestätigt werden. Die Kosten für diese Leistung werden den Unternehmen pauschal in Höhe von 1.800 Euro erstattet.

Von einer Existenzbedrohung im Sinne des „Thüringer Existenzsicherungsprogramms“ ist insbesondere dann auszugehen, wenn sich die Energieaufwendungen seit März 2022 (bis Ende November 2022) mindestens verdoppelt haben. Für die Berechnung des Energiekostenanstiegs werden dabei nicht nur (wie in der geplanten Bundesrichtlinie) die Preise für Strom und Gas, sondern auch für andere Energieträger wie Heizöl, Fernwärme, Holzpellets, Kohle, Benzin oder Diesel einbezogen. Zudem werden auch indirekte Energiekostensteigerungen auf Vorprodukte, Rohstoffe, Betriebsmittel oder Maschinen berücksichtigt, die von Vorlieferanten an ein Unternehmen weitergegeben werden. Der Zuschuss bemisst sich nach der Höhe des Energiekostenanstiegs – bei einer Verdopplung beträgt er 40 Prozent der Mehraufwendungen, bis zu einer Verdreifachung 60 Prozent, für einen darüberhinausgehenden Kostenanstieg 80 Prozent der Mehraufwendungen.

Das „Thüringer Existenzsicherungsprogramm“ sei als Flankierung des geplanten Härtefallprogramms des Bundes ausgelegt, sagte Tiefensee weiter. „Als Land sind wir haushaltsgesetzlich gehalten, vorrangig Bundesmittel einzusetzen, sofern diese zur Verfügung stehen. Wir haben unser Härtefallprogramm auf die bekannten Eckdaten des künftigen Bundesprogramms abgestimmt und hoffen, damit Überschneidungen und einen späteren Vergleichs- und Verrechnungsaufwand minimieren zu können.“

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