Am 31.12.2023 enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen. Infolgedessen sind im Jahre 2023 Neuwahlen durchzuführen. Das Wahlverfahren ist in den §§ 36 bis 44 sowie § 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und § 35 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) geregelt. Gemäß § 36 Absatz 1 GVG müssen die Gemeinden die Vorschlagslisten für die Wahl der Erwachsenen – Schöffen (Haupt- und Ersatzschöffen) erstellen.
Die Stadt Ilmenau sucht daher für die neue Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 insgesamt 30 Personen zur Aufnahme in die gemeinsame Vorschlagsliste für die Schöffen des Amts- und Landgerichtes.
Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbung bis Mittwoch, den 19. April 2023, bei der Stadtverwaltung Ilmenau, Justiziariat, Am Markt 7, 98693 Ilmenau abzugeben.
Die Bewerbung ist zwingend schriftlich, d.h. mit eigenhändiger Unterschrift, einzureichen. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie als Download hier:
- Bewerbungsformular Schöffe 2023 (dieses Formular bitte an die Stadtverwaltung schicken)
- Bewerbungsformular Jugendschöffe 2023 (dieses Formular bitte an den Ilm-Kreis schicken)
- www.schoeffenwahl2023.de unter der Rubrik Bewerbung,
Schöffen sind Laienrichter ohne juristische Vorbildung, die als Beisitzer in den Hauptverhandlungen im Strafprozess beim Amts- und beim Landgericht in voller richterlicher Unabhängigkeit und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter mitwirken. Sie müssen gemäß § 31 GVG die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und die deutsche Sprache beherrschen. Zudem müssen sie zum Stichtag 01.01.2024 zwischen 25 und 70 Jahre alt sein.
Das verantwortungsvolle Amt des Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Die Stadt Ilmenau prüft bei der Aufstellung der Vorschlagslisten sorgfältig, ob die Bewerber für das Amt eines Schöffen geeignet sind.