Thüringen übernimmt Verwaltungsratsvorsitz der Gemeinsamen Glücksspielbehörde

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Mit Ablauf des 30. Juni 2023 wechselt der Vorsitz im Verwaltungsrat der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Der Verwaltungsrat ist das Aufsichts- und Steuerungsgremium der GGL, welches aus Vertretern der jeweils für die Glücksspielaufsicht zuständigen Ministerien der 16 Länder besteht. Jährlich zum 1. Juli eines Jahres wechselt der Vorsitz des Gremiums in alphabetischer Reihenfolge der Trägerländer.

Vom 01.07.2022 – 30.06.2023 hatte Schleswig-Holstein den Verwaltungsratsvorsitz inne. Ausgeübt wurde die Funktion durch Jörg Sibbel, Staatssekretär im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.

Diese Rolle gibt Herr Sibbel zum 1. Juli 2023 an Udo Götze ab, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales.

Jörg Sibbel blickt auf eine ereignisreiche Zeit als Verwaltungsratsvorsitzender zurück: „Die Rolle des Verwaltungsratsvorsitzenden fiel in die Übergangsphase der Verantwortung für die Regulierung des länderübergreifenden Glücksspielmarktes von dem sog. Glücksspielkollegium der Länder hin in die nun einheitliche Zuständigkeit der GGL. Diese sehe ich gut aufgestellt, um die ihr zugewiesenen Aufgaben bei der Erlaubniserteilung sowie der Bekämpfung illegaler Glücksspielangebote im Internet wahrnehmen zu können, was sich bereits im laufenden Vollzug deutlich zeigt. Die Kolleginnen und Kollegen in der GGL haben das vollste Vertrauen aller Trägerländer.

Der zukünftige Verwaltungsratsvorsitzende, Staatssekretär Udo Götze ergänzt: „Die GGL wird von allen 16 Länder mit Überzeugung getragen. Den länderübergreifenden Glücksspielmarkt in Deutschland zu regulieren, ist eine herausfordernde Aufgabe. Die GGL kann sich auch unter dem Vorsitz des Landes Thüringen der Unterstützung der Trägerländer sicher sein.“

Hintergrundinformationen: Über die GGL

Glücksspiel ist nur unter staatlicher Aufsicht und Kontrolle legal. Die staatliche Aufsicht und Kontrolle länderübergreifender Glücksspielangebote, insbesondere im Internet, haben die Länder der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) übertragen. Die Anstalt des öffentlichen Rechts in Trägerschaft der Vertragsländer hat ihren Sitz in Halle (Saale).

Zentrale Aufgabe der Behörde ist es, den deutschen Glücksspielmarkt zu regulieren, in dem sie länderübergreifende Glücksspielangebote prüft und genehmigt und dafür sorgt, dass die erlaubten Glücksspielanbieter die Regeln zum Schutz der Spieler vor Spielsucht und Manipulation einhalten.

Bereits seit 1.7.2022 geht die GGL gegen unerlaubte Angebote und die Werbung hierfür rechtlich vor. Im Mittelpunkt des Handelns der Behörde steht die Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes und die Verhinderung von Glücksspiel- und Wettsucht. Die GGL wird dabei eine einheitliche Rechtsanwendung und -durchsetzung sicherstellen und Glücksspielanbietern eine Betätigung unter gleichen und einheitlichen Rahmenbedingungen ermöglichen.

Aufgabe der GGL ist es zudem auch, Politik und Verbände bei Fehlentwicklungen zu beraten. Dazu beobachtet die Behörde den Glücksspielmarkt sehr genau und fördert wissenschaftliche Forschung im Zusammenhang mit Glücksspielen. Die Behörde versteht sich als Koordinierungsstelle für alle Interessensgruppen (Spieler, Politik, Glücksspielanbieter, Sucht- und Präventionsverbände) bei Fragen rund um das Thema Glücksspielwesen.

Quelle

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