Kurz vor Mitternacht wurde am Flughafen Erfurt-Weimar eine 5o-jährige Kasachin an der Luftsicherheitskontrolle für den Flug TWI 364 nach Antalya vorstellig. Die von der Bundespolizei eingesetzten Luftsicherheitsassistenten machten im Rahmen der Röntgenkontrolle einen messerähnlichen Gegenstand im Handgepäck der Reisenden ausfindig. Bei der manuellen Überprüfung der Handtasche kam ein Einhandmesser mit einer Klingenlänge von 8.5 cm zum Vorschein.
Die Frau wurde durch die Bundespolizei zum Sachverhalt und dem Grund für das verbotswidrige Mitführen des Messers befragt. Nachvollziehbar konnte die Person versichern, dass sie den gefährlichen Gegenstand vergessen hatte aus ihrer Tasche zu entfernen. Die Bundespolizei hat das Messer sichergestellt. Gegen die Reisende wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Luftsicherheitsgesetz eröffnet. Da nach einer weiteren Prüfung keine weiteren Gefahren für die Luftsicherheit ausgingen, konnte die Frau ihre Ausreise nach Antalya antreten.
Die Bundespolizei stellt im Rahmen der Luftsicherheitskontrollen an Flughäfen immer wieder Waffen, waffenähnliche und gefährliche Gegenstände fest. Diese haben im mitgeführten Kleingepäck nichts zu suchen. Demnach sind insbesondere folgende Gegenstände für Fluggäste und deren Handgepäck verboten: a) Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind b) Betäubungsgeräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken c) spitze oder scharfe Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können d) Werkzeuge, die schwere Verletzungen hervorrufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährden können e) stumpfe Gegenstände, die, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen hervorrufen können f) Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden