Der Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 13.12.2023 (Az. 5090-540-4348-1506/2021) der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 08. – 22.01.2024 in der
Stadtverwaltung Jena
Dezernat Stadtentwicklung und Umwelt
Fachdienst Mobilität
Am Anger 28 (GAZ, Raum 01.00_05)
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sowie auf der Internetseite der Stadt zur Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrens-gesetz).
Die öffentliche Bekanntmachung der Möglichkeit zur Einsichtnahme erfolgte am 21.12.2023 im Amtsblatt 51/23 [PDF].