Zuschauer im Wahllokal
Zur Landtagswahl am kommenden Sonntag, dem 1. September, öffnen um 8:00 Uhr die Türen der Wahllokale. Von 8:00 bis 18:00 Uhr ist die Stimmabgabe zur Wahl des 8. Thüringer Landtags möglich. Danach schließen die Wahllokale bzw. der Wahlvorsteher erklärt die Wahlhandlung für beendet und die öffentliche Sitzung des Wahlvorstandes zur Feststellung des Wahlergebnisses beginnt.
Die Wahlen sollen öffentlich stattfinden. Aus diesem Grund ist gesetzlich geregelt, dass jede interessierte Person während der Wahlhandlung und der Ermittlung sowie Feststellung des Wahlergebnisses das Wahllokal bzw. den Wahlraum betreten kann, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts erfolgt. Im Wahlraum sorgt der Wahlvorstand für die Wahrung von Ruhe und Ordnung. Jedermann hat somit die Gelegenheit, sich von der ordnungsgemäßen Abwicklung der Wahl vor Ort zu überzeugen.
Damit ein ungestörter Ablauf der Wahlen gewährleistet wird, ist unter anderem keine Wahlbeeinflussung oder Wahlwerbung gestattet. Ferner ist das Tragen von parteipolitischen Symbolen im Wahlraum untersagt.
Grundsätzlich ist das Filmen und Fotografieren nicht erlaubt, ausgenommen sind die erteilten Drehgenehmigungen. Dabei ist das Recht am eigenen Bild zu beachten. Unschädlich ist das Anfertigen von Notizen oder die Mitschrift vor Ort. Außerdem haben Zuschauer keine Befugnisse, in die Entscheidungen des Wahlvorstandes einzugreifen.
Darüber hinaus müssen die Zuschauer einen gewissen Abstand zu den Tischen des Wahlvorstandes wahren. Diese räumliche Distanz dient vor allem der Wahrung des Wahlgeheimnisses sowie der Verhinderung eines Eingriffs in den Wahlablauf durch Dritte. Forderungen bezüglich einer Nachzählung oder die Einlegung eines Wahleinspruchs sind in der Wahlnacht und bei dem Wahlvorstand nicht möglich.
externe Links:
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter der Adresse www.wahlen.thueringen.de.
Autor: Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger