In der Nacht zum Dienstag kontrollierten Polizeibeamte in Sömmerda einen ihnen bereits bekannten 44‑jährigen Mann, der eine täuschend echt wirkende Waffe bei sich hatte. Gegen 01:00 Uhr trafen die Einsatzkräfte in der Frohndorfer Straße auf den Mann und sprachen ihn an. In seinem Rucksack fanden sie eine griffbereit verstauter schwarze Pistole aus Kunststoff. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Waffe durfte er dennoch behalten, da sich in seinem Rucksack ein geeignetes, verschließbares Behältnis für den Transport befand. Anscheinswaffen dürfen grundsätzlich nicht öffentlich getragen werden. Für einen erlaubten Transport müssen sie ungeladen und in einem verschlossenen Behältnis verstaut sein, sodass kein direkter Zugriff möglich ist. Ein offenes Mitführen – auch in einem Rucksack oder einer Jackentasche – ist nicht gestattet.


