Während die Wirtschaft überall im Land händeringend nach Personal sucht, entscheidet sich der Erfolg bei der Arbeitsplatzsuche für Ausländer oft am Wohnort. Ein neues Gutachten von Forschenden der Universität Konstanz offenbart drastische regionale Unterschiede bei der Erteilung von Arbeitsgenehmigungen. Thüringen steht im Bundesvergleich zwar glänzend da, doch für Betroffene und Unternehmen bleibt die Praxis eine bürokratische Hürde mit unvorhersehbarem Ausgang.
Unternehmen in Deutschland suchen vielerorts verzweifelt nach Fach- und Arbeitskräften. Ob eine ausländische Arbeitskraft jedoch tatsächlich die Stelle antreten darf, hängt massiv davon ab, welche lokale Ausländerbehörde oder Agentur für Arbeit für sie zuständig ist. Das ist das zentrale Ergebnis eines neuen Gutachtens der Universität Konstanz, das im Auftrag der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag erstellt wurde.
Die Wissenschaftler um Gerald Schneider, Professor für Internationale Politik, und den Masterstudenten Constantin Wohlfart haben dafür die Ablehnungsquoten bei Arbeitsbewilligungen zwischen 2018 und 2024 auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte analysiert.
Thüringen mit einer der niedrigsten Ablehnungsquoten im Bund
Die gute Nachricht für den Freistaat: Im Ländervergleich gehört Thüringen zu den Bundesländern mit den durchschnittlich niedrigsten Ablehnungsquoten.
Während Stadtstaaten wie Bremen (25,7 Prozent) oder Hamburg (23,3 Prozent) jeden vierten bis fünften Antrag ablehnen, liegt die Quote in Thüringen im Schnitt bei gerade einmal 13,7 Prozent. Nur Sachsen (11,7 Prozent) und Bayern (13,5 Prozent) weisen noch geringere Ablehnungen auf. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 16,6 Prozent.
Die Werte verdeutlichen nach Ansicht der Forschenden, dass sich die Vergabepraxis nicht entlang einer einfachen Ost-West-Gegenüberstellung erklären lässt. Dennoch ist der thüringische Spitzenplatz nur die halbe Wahrheit.
Das Problem: Drastische Unterschiede von Landkreis zu Landkreis
Auch wenn Thüringen im Gesamtschnitt liberal agiert, zeigt der Blick auf die Datenstruktur, was die Forscher als „administrative Entscheidungspraxis“ bezeichnen. Denn die Quoten schwanken innerhalb der Bundesländer teilweise um bis zu 17 Prozentpunkte. Was in der einen kreisfreien Stadt problemlos durchgewinkt wird, scheitert im Nachbarlandkreis krachend am Veto der Behörden.
„Die Unterschiede lassen sich nur teilweise durch die jeweilige Arbeitsmarktlage erklären“, schildert Studienleiter Gerald Schneider. „In einigen Landkreisen lagen die tatsächlichen Ablehnungsquoten deutlich über den statistisch erwartbaren Werten. Das spricht für erhebliche Unterschiede in der administrativen Entscheidungspraxis.“
Wenn vergleichbare Anträge je nach Landkreis völlig unterschiedlich behandelt werden, wirft das laut den Autoren erhebliche Fragen nach Transparenz und Gleichbehandlung auf.
Wirtschaftliche Folgen für Thüringens Schlüsselbranchen
Für die thüringische Wirtschaft, die stark von kleinen und mittelständischen Betrieben geprägt ist, hat diese unvorhersehbare Praxis handfeste Konsequenzen. Eine unnötig restriktive Bewilligungspraxis in einzelnen Regionen verschärft den ohnehin akuten Fachkräftemangel zusätzlich und verhindert, dass vorhandenes Arbeitskräftepotenzial vor Ort genutzt wird.
Besonders hart trifft es personalintensive Branchen:
- Gastronomie und Hotellerie: Hier sind die Ablehnungsquoten traditionell besonders hoch, obwohl gerade im thüringischen Tourismus (etwa im Thüringer Wald) Arbeitskräfte fehlen.
- Landwirtschaft: Auch saisonale Betriebe im Freistaat leiden unter den schwankenden bürokratischen Hürden.
Zudem unterscheiden sich die Werte je nach Herkunftsgruppe der Antragsteller erheblich.
Die Residenzpflicht als Integrationsfalle
Für Geflüchtete und Asylsuchende haben diese regionalen Ungleichheiten oft verheerende Folgen. Da sie der sogenannten Residenzpflicht unterliegen, sind sie gesetzlich an ihren zugewiesenen Landkreis gebunden.
Wird ihnen dort von der lokalen Ausländerbehörde die Arbeitserlaubnis verweigert, haben sie – anders als reguläre Arbeitnehmer – nicht die Möglichkeit, einfach in einen liberaleren Nachbarlandkreis oder in ein anderes Bundesland auszuweichen. Sie verbleiben im System, während der thüringische Mittelstand leer ausgeht.
Forderung nach bundeseinheitlichen Kriterien
Die Forschenden der Universität Konstanz sehen in den Ergebnissen ein klares strukturelles Problem. Um den Flickenteppich an bürokratischen Entscheidungen zu beenden, fordern sie:
- Klarere und bundesweit einheitlichere Kriterien für die Ausländerbehörden bei der Prüfung von Arbeitsgenehmigungen.
- Ein engmaschigeres Monitoring der tatsächlichen Entscheidungspraxis durch die Politik, um unbegründete Ausreißer nach oben schnell zu identifizieren.
Fazit: Thüringen zeigt im Kern, dass eine integrationsoffene Bewilligungspraxis möglich ist und praktiziert wird. Damit dieser Standortvorteil im Kampf um die besten Köpfe jedoch nicht durch den internen Behörden-Flickenteppich verspielt wird, muss auch der Freistaat dringend für verlässliche, transparente und einheitliche Standards in allen Landratsämtern sorgen.


