Die Friedhofsverwaltung erhielt in letzter Zeit zunehmend Beschwerden, dass auf dem Eisenacher Hauptfriedhof am Wartenberg wiederholt Schnittblumen, Bepflanzungen oder auch ganze Pflanzschalen von privaten Grabstätten gestohlen werden.
Damit wird nicht nur den Betroffenen in ihrer Trauer erneuter Schmerz zugefügt. Auch der Ruf des Friedhofs als ein Ort der Besinnung, des Erinnerns und der Ruhe wird beschädigt. Viele Menschen besuchen täglich den Eisenacher Friedhof – um ein Grab zu pflegen, um Blumen nieder zu legen, wo Familienangehörige oder Freunde ruhen, oder auch nur zu einem Spaziergang. Die Eisenacher kommen gern hier her, auch wenn es manchmal ein trauriger Anlass ist.
Obwohl der Friedhof von einem beauftragten Wachschutz regelmäßig kontrolliert und in der Sommerzeit gegen 21.30 Uhr (im Winter 18.30 Uhr) verschlossen wird, kommt es leider immer wieder zu Diebstählen und Beschädigungen. Die Stadtverwaltung betont deshalb nochmals: Der Diebstahl von Blumen und Pflanzen von Grabstätten ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird als Grabschändung und damit als Störung der Totenruhe geahndet.
Gefragt ist aber auch die Bevölkerung. Hinweise und Beobachtungen können der Friedhofsverwaltung mitgeteilt werden, ebenso kann eine sofortige konsequente Anzeige von Beschädigungen helfen.
Die Friedhofsverwaltung erhielt in letzter Zeit zunehmend Beschwerden, dass auf dem Eisenacher Hauptfriedhof am Wartenberg wiederholt Schnittblumen, Bepflanzungen oder auch ganze Pflanzschalen von privaten Grabstätten gestohlen werden.
Damit wird nicht nur den Betroffenen in ihrer Trauer erneuter Schmerz zugefügt. Auch der Ruf des Friedhofs als ein Ort der Besinnung, des Erinnerns und der Ruhe wird beschädigt. Viele Menschen besuchen täglich den Eisenacher Friedhof – um ein Grab zu pflegen, um Blumen nieder zu legen, wo Familienangehörige oder Freunde ruhen, oder auch nur zu einem Spaziergang. Die Eisenacher kommen gern hier her, auch wenn es manchmal ein trauriger Anlass ist.
Obwohl der Friedhof von einem beauftragten Wachschutz regelmäßig kontrolliert und in der Sommerzeit gegen 21.30 Uhr (im Winter 18.30 Uhr) verschlossen wird, kommt es leider immer wieder zu Diebstählen und Beschädigungen. Die Stadtverwaltung betont deshalb nochmals: Der Diebstahl von Blumen und Pflanzen von Grabstätten ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird als Grabschändung und damit als Störung der Totenruhe geahndet.
Gefragt ist aber auch die Bevölkerung. Hinweise und Beobachtungen können der Friedhofsverwaltung mitgeteilt werden, ebenso kann eine sofortige konsequente Anzeige von Beschädigungen helfen.