Am 21.2. haben die für die SuedLink-Vorhaben zuständigen Vorhabenträger TenneT und TransnetBW Ihren aktualisierten Vorschlag zum Vorzugstrassenkorridor vorgestellt. Dafür wurden die möglichen Verläufe genauer geprüft. Im Ergebnis rücken die Vorhabenträger von dem bisher vorgeschlagenen Verlauf durch Nordwestthüringen ab und schlagen stattdessen einen alternativen Verlauf weiter westlich vor, der überwiegend Hessen betrifft. Im Bereich südlich von Eisenach bleiben die Vorhabenträger bei ihrem bisherigen Vorschlagskorridor durch Südwestthüringen.
Die Vorhabenträger beabsichtigen, die Verfahrensunterlagen Mitte März 2019 bei der Bundesnetzagentur vorzulegen. Die Bundesnetzagentur prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und führt dann, wohl zwischen April und Juni 2019 die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durch. Im zweiten Halbjahr findet dann noch ein Erörterungstermin statt. Mit einer Entscheidung der Bundesnetzagentur ist zum Jahresende 2019 zu rechnen.
Mnisterin Keller lehtn die Pläne für Thüringen weiter ab:
„Die neuen Pläne von Tennet und TransnetBW geben noch keine Entwarnung für Thüringen. Während für die Region Nordwestthüringen eine Alternative gefunden wurde, bestätigen die Vorhabenträger den Verlauf ihres Vorzugstrassenkorridors durch Südwestthüringen. Deshalb bleiben wir bei unserem Nein zum SuedLink-Verlauf durch Thüringen. Es kann nicht sein, dass Thüringen über die Maßen belastet wird.
Unsere Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, die wir am 15. Januar 2019 eingereicht haben, bleibt bestehen. Wir wollen weiterhin, dass der Thüringer Vorschlag geprüft wird.
Wir sind der Auffassung, dass die Planungen für die Stromtrasse mit einem Vorzugskorridor durch Südwestthüringen nicht den bundesgesetzlichen Vorgaben entsprechen. Das Gebot der Geradlinigkeit, das sich der Bund selbst zum Maßstab gemacht hat, wird nicht ausreichend angewandt.
Uns geht es um ein transparentes und rechtssicheres Verfahren. Dazu zählt, dass auch ein Trassenkorridor entlang der westlichen Luftlinie im Hauptverfahren fundiert geprüft wird. Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz sieht das sogenannte Gebot der Geradlinigkeit für die Erdkabelleitung vor. Damit ist eine Orientierung an der Luftlinie gemeint. Das Gebot der Geradlinigkeit ist keine Thüringer Maßgabe, sondern ein Beschluss des Bundestags. Dies muss stärker berücksichtigt werden.“