Thüringen will Ehrenamt steuerlich fördern

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Thüringer Finanzministerin Heike Taubert setzt sich für Stärkung des Ehrenamts durch steuerliche Förderungen bei der Jahreskonferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder ein.

Die Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert (SPD) führt im Vorfeld der Jahreskonferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder in Berlin aus: „Bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement ist die unabdingbare Grundlage unseres Gemeinwesens. Das zeigt sich in den vielfältigen Bürger- und Vereinsfesten, die unsere Dörfer und Städte gerade beleben, ebenso wie in den wichtigen Demokratieprojekten und zahlreichen anderen gemeinnützigen Aktivitäten in Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur und im Sport.“

Sie betont: „Nicht zuletzt sind es Freiwillige, die Jugendliche ehrenamtlich im Sport anleiten oder die kulturelle Landschaft unseres schönen Freistaats Thüringen verantwortlich prägen. Das Ehrenamt hat verschiedene Facetten, auch am kommenden Wochenende brauchen wir die vielen freiwilligen Wahlhelfer zur Durchführung der Wahlen zum Europaparlament und der Stadt- und Gemeindevertretungen. Wenn wir das Ehrenamt stärken können, indem wir das Steuerrecht für die Aktiven vereinfachen, dann sollten wir das auch tun.“

Taubert wird mit ihren Länderkolleginnen und -kollegen verschiedene Maßnahmen besprechen. Vorab gibt sie einen Ausblick: „Es geht um den Vorschlag, die Übungsleiterpauschale von jetzt 2.400 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr zu erhöhen. Auch die sogenannte Ehrenamtspauschale soll von 720 Euro auf 840 Euro pro Jahr steigen.“
Darüber hinaus gibt es weitere Maßnahmen, mit denen eine Stärkung des ehrenamtlichen Engagements erreicht werden soll. Zum Beispiel soll eine Erhöhung der Einnahmengrenze für Vereine für die Befreiung von der Körperschaft- und der Gewerbesteuer von derzeit 35.000 Euro auf 45.000 Euro erreicht werden. Überdies sollen die Vereine von Bürokratie entlastet werden, indem die Grenze für vereinfachte Zuwendungsbestätigungen von 200 Euro auf 300 Euro angehoben wird.
Wenn sich die Finanzministerinnen und Finanzminister einig sind, können die notwendigen gesetzlichen Regelungen schnell auf den Weg gebracht werden.

Einen weiteren Schwerpunkt der Konferenz werden die Verhandlungsergebnisse über den „Pakt für Forschung und Innovation IV“, den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ sowie der Initiative „Innovationen in der Hochschullehre“ darstellen. Die Vereinbarungen geben den Wissenschaftsorganisationen langfristige Planungssicherheit und den Ländern langfristig Investitionsmöglichkeiten.

Die Finanzministerkonferenz tagt morgen und übermorgen in Berlin-Köpenick. Sie ist das wichtigste Länder-Gremium zur Koordinierung finanzpolitischer Fragen.

Quelle

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