Thüringen: 15 Millionen Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer in 2018

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In Thüringen wurde im Jahr 2018 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 15 Millionen Euro festgesetzt. Nach Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik wurden vom Finanzamt Gotha, welches in Thüringen für Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig ist, 1202 relevante Steuerbescheide für unbeschränkt Steuerpflichtige erteilt.Nach Berücksichtigung von Steuerbefreiungen und Freibeträgen sowie der Vorerwerbe lag dem Fiskus für die Steuerermittlung ein steuerpflichtiger Erwerb von 77 Millionen Euro zugrunde. In 845 Fällen ging der steuerpflichtige Erwerb auf Erwerbe von Todes wegen zurück. Der Gesamtwert der Nachlassgegenstände betrug 105 Millionen Euro. Demgegenüber standen 14 Millionen Euro Nachlassverbindlichkeiten, sprich Erwerbslasten, die den Erwerb des Erben reduzierten, wiebeispielsweise Hypotheken, Steuerschulden, Erbfallkosten oder Schulden. Somit ergab sich ein Reinnachlass von 91 Millionen Euro.F ür unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe von Todes wegen wurde ein steuerpflichtiger Erwerb von 57 Millionen Euro festgestellt. Die festgesetzte Steuer belief sich auf 11,3 Millionen Euro. Für 85 Prozent der unbeschränkt Steuerpflichtigen lag die festgesetzte Steuer unter 100000 Euro.Diese trugen zu 43 Prozent der festgesetzten Erbschaft-und Schenkungsteuer insgesamt bei. Im Festsetzungsjahr 2018 kam es zu 380 steuerpflichtigen Schenkungen. Für die unbeschränkt steuerpflichtigen Schenkungen wurde einsteuerpflichtigerErwerb von 20Millionen Euro festgestellt. Die festgesetzte Steuer belief sich auf 3,6 Millionen Euro. 92Prozent aller Schenkungen an unbeschränkt Steuerpflichtige entfielen auf einensteuerpflichtigen Erwerb von unter 100000 Euro. Diese trugen lediglich zu 35 Prozent zur insgesamt festgesetzten Erbschaft-und Schenkungsteuer bei

Die durchschnittliche Steuerbelastungsquote der unbeschränkt Steuerpflichtigen für Erwerbeinsgesamtlag bei 19,3 Prozent (12431Euro). Betrachtet man nur die Erwerbe von Todes wegen,lag diedurchschnittliche Steuerbelastungsquote bei 19,8 Prozent (13624Euro) und für Schenkungen bei 17,8 Prozent (9749Euro).Zu beachten ist, dass in der Erbschaft-und Schenkungsteuerstatistik nicht die Erbschaften und Schenkungen eines Berichtsjahres nachgewiesen werden, sondern die Erbschaften und Schenkungen,zu denen die Finanzverwaltung im Berichtsjahr erstmals eine Festsetzung durchgeführt hat.

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