Das ändert sich für Saalfelds neue Ortsteile

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Von Hanfried - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=67045516

Mit dem Jahreswechsel 2019/20 tritt die Erstreckungssatzung der Stadt Saalfeld für die Ortsteile Saalfelder Höhe und Wittgendorf in Kraft. Was die Bürger wissen sollten.

Was im Amtsblatt etwas trivial daherkommt, bringt mit dem Jahreswechsel doch einige Änderungen für die Bürger in den Ortsteilen Saalfelder Höhe und Wittgendorf mit sich. Hinter der „Satzung über die Erstreckung des Ortsrechtes der Stadt Saalfeld/Saale auf die Ortsteile Saalfelder Höhe und Wittgendorf“ oder kurz Erstreckungssatzung verbirgt sich die Angleichung des Ortsrechtes der im Jahr 2018 nach Saalfeld/Saale eingemeindeten Ortsteile an die Kernstadt. Zusammengefasst gilt damit zum 1. Januar 2020 das Saalfelder Stadtrecht auch in den neuen Ortsteilen. Zeitgleich werden mit dem Inkrafttreten der Erstreckungssatzung alle bisher gültigen Satzungen der Saalfelder Höhe und Wittgendorf ausgemustert.

Das betrifft unter anderem Hundebesitzer, für die mit dem Jahreswechsel die Saalfelder Hundesteuersatzung und damit andere Steuersätze gelten. Ähnliches gilt auch für die Friedhofs-, Kindergarten- und Hortgebühren, die zum Januar an die der Stadt Saalfeld/Saale angeglichen werden. Darüber hinaus gilt mit dem Jahreswechsel in Wittgendorf und der Saalfelder Höhe auch die Saalfelder Straßenreinigungssatzung mit den darin festgelegten Verpflichtungen. Mit der Angleichung des Ortsrechts wird im Gebiet der neuen Ortsteile für eine einheitliche Rechtsgrundlage gesorgt. Neben dem Ersatz von doppelt bestehenden Satzungen in Saalfeld/Saale und den neuen Ortsteilen Saalfelder Höhe und Wittgendorf werden zudem bestehende Satzungen der Feengrottenstadt auf die Ortsteile erweitert. Das betrifft u. a. auch die Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs oder der Stadt- und Kreisbibliothek.

Für Bürger, die sich genau informieren wollen, welche Änderungen auf sie zukommen, sind die ab 1. Januar 2020 geltenden Satzungen auf saalfeld.de (Stadt | Politik | Ortsrecht) einsehbar. Wer wissen will, welche Satzung von der Angleichung betroffen sind, findet die Erstreckungssatzung im letzten 2019er Amtsblatt. Die Erstreckungssatzung gilt nicht für die Ortsteile Schmiedefeld und Reichmannsdorf.

Quelle: Stadt Saalfeld.

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