Ilmenau bietet Möglichkeiten zur Stundung und Ratenzahleung bei den Steuern

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Die Stadtverwaltung möchte in der Corona-Krise unnötige finanzielle Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger, wie auch für die Gewerbetreibenden und Selbstständigen vermeiden. Deswegen gelten seit März Angebote zur Stundung und Ratenzahlung bei der Grund- und Gewerbesteuer. Betroffene sollten sich bei der Stadtkämmerei informieren, auch weil die gesetzliche Pflicht zur Anpassung der Steuerhebesätze infolge der Gemeindegebietsreform noch in diesem Quartal vollzogen werden muss.

Mit dem Vollzug der Gemeindeneugliederung im Jahr 2018 ergab sich für die Stadt Ilmenau die gesetzliche Pflicht, die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer im gesamten Stadtgebiet, also für alle ab dato zugehörigen Ortsteile, zu vereinheitlichen. Dies hat zur Folge, dass in den Ortsteilen, in denen bis 2019 noch die „alten“ Hebesätze der jeweiligen Gemeinde galten, zum 01.01.2020 eine Anpassung der Hebesätze erfolgen muss. Mit dem Monat März 2020 hätte diese Anpassung vollzogen werden sollen. Dies betrifft die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinden Stützerbach, Frauenwald, Bücheloh, Gräfinau-Angstedt, Wümbach, Langewiesen, Oehrenstock und Pennewitz.

Aufgrund des Einsetzens der Corona-Krise und der wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Folgen wurde jedoch der Vollzug zunächst ausgesetzt, um die betroffenen Unternehmen und weiteren Steuerpflichtigen in dieser schwierigen Situation nicht eventuell zusätzlich zu belasten.

Vielmehr wurde schnellstmöglich die Möglichkeit der Stundung der bis dahin fälligen Steuerbeträge gewährt. Über die zeitweise Aussetzung wurde über das Amtsblatt der Stadt Ilmenau und in der Lokalpresse informiert. Über die Internetseite der Stadt und eine Info-Hotline wurde ein Informationsangebot über den Zugang zu Kurzarbeitergeld, Kindernotbetreuung Soforthilfezahlungen, Krediten und Bürgschaften eingerichtet.

Im Zuge der allgemeinen Lockerungen der Beschränkungen in Thüringen ab Mitte Mai muss die Hebesatzanpassung nun nachgeholt werden. Hierzu ist die Stadtverwaltung wegen der Einhaltung entsprechender Fristen gesetzlich verpflichtet. Die Bescheide werden den Steuerpflichtigen Ende Mai zugestellt.

Wichtigstes Ziel der Stadt Ilmenau bleibt aber, die Bürgerinnen und Bürger, die  Unternehmen und die Gewerbetreibenden weiterhin nicht unnötig zu belasten. Deshalb stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Steuern für alle Fragen rund um diese Anpassung, sowie zu den bereits eingerichteten Stundungs- und Ratenzahlungsmöglichkeiten unter der eigens eingerichteten Info-Telefonnummer 03677 600-519 zur Verfügung. Auf diese Weise finden wir für alle Betroffenen einvernehmliche Lösungen, ob es nun Stundungen oder Ratenzahlungen sind.

Mit der Haushaltssatzung der Stadt Ilmenau für das Haushaltsjahr 2020 wurden die Steuersätze (Hebesätze) entsprechend einheitlich geregelt. Sie wurde in der 7. Sitzung am 23.01.2020 durch den Stadtrat beschlossen und am 06.03.2020 veröffentlicht.Es gelten nun für das gesamte Stadtgebiet ab dem 01.01.2020 folgende einheitliche Hebesätze:

1. Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)
275 v. H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) 440 v. H.
2. Gewerbesteuer 420 v. H.

 

Quelle

 

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