Auf Grund mikrobiologischer Verunreinigungen im Trinkwasserleitungsnetz, gilt nach Anordnung des Landratsamtes Sonneberg, Dienststelle: Gesundheitsamt Sonneberg ab sofort für folgende Straßen ein Abkochgebot:
- kompletter Ortsteil Wehd einschließlich Alter Friedhof, Drehweg, Marktplatz/Altes Rathaus, Untere Wehd, Ringleinsbrunnen
- kompletter Ortsteil Neufang einschließlich Neufanger Straße
- vom Stadtgebiet Sonneberg:
- Juttastraße
- Karlstraße
- Lutherhausweg
- Rathenaustraße
- Schießhausstraße
- Schleicherstraße
- Schönbergstraße
- Schöne Aussicht
Das Abkochgebot gilt bis auf Widerruf!
Es gilt nur für die Anwohner der oben genannten Straßen.
Die Aufhebung des Abkochgebotes wird in geeigneter Weise bekannt gegeben.