Auf Grund mikrobiologischer Verunreinigungen im Trinkwasserleitungsnetz, gilt nach Anordnung des Landratsamtes Sonneberg, Dienststelle: Gesundheitsamt Sonneberg ab sofort für folgende Straßen ein Abkochgebot:
- kompletter Ortsteil Wehd einschließlich Alter Friedhof, Drehweg, Marktplatz/Altes Rathaus, Untere Wehd, Ringleinsbrunnen
- kompletter Ortsteil Neufang einschließlich Neufanger Straße
- vom Stadtgebiet Sonneberg:
- Juttastraße
- Karlstraße
- Lutherhausweg
- Rathenaustraße
- Schießhausstraße
- Schleicherstraße
- Schönbergstraße
- Schöne Aussicht
Das Abkochgebot gilt bis auf Widerruf!
Es gilt nur für die Anwohner der oben genannten Straßen.
Die Aufhebung des Abkochgebotes wird in geeigneter Weise bekannt gegeben.
Informationen zum Abkochen von Wasser