Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat am Montag, 28. September 2020, den Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. Er enthält die Ergebnisse der ersten Auswertung von bereits existierenden geologischen Daten über den Untergrund Deutschlands. Das Ergebnis sind zum einen die Gebiete, die für die Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen ungeeignet sind, als auch die Gebiete, die eine günstige geologische Gesamtsituation dafür erwarten lassen. An diesen Orten erscheint es lohnend, sie im weiteren Verfahren näher zu betrachten.
90 Teilgebiete auf 54 Prozent der Fläche Deutschlands
Die BGE hat 90 Teilgebiete mit einer Gesamtfläche von gut 240.000 Quadratkilometer ermittelt. Da sich Teilgebiete teilweise überlagern, ist die Gesamtfläche auf der ehemals weißen Deutschlandkarte aber kleiner: rund 194.000 Quadratkilometer oder rund 54 Prozent der Landesfläche. „Die Chance, in Deutschland den Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle zu finden, der Sicherheit für eine Million Jahre bietet, steht sehr gut. Das zeigen die 90 Teilgebiete überall im Land“, sagt Stefan Studt, Vorsitzender der Geschäftsführung der BGE.
Teilgebiete sind Gebiete, die eine günstige geologische Gesamtsituation für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen. Es gibt sehr kleine Teilgebiete, beispielsweise Salzstöcke, aber auch sehr große Teilgebiete, beispielsweise große Tonformationen, die sich über mehrere Landkreise oder auch Bundesländergrenzen hinweg erstrecken können. Manche Teilgebiete sehen auf der geografischen Karte aus wie eine Inselgruppe. Dort könnte eine Störungszone eine Wirtsgesteinseinheit im Untergrund unterbrechen, oder in einem Teil der Formation kann eine Mindestanforderung nicht erfüllt sein, in anderen Teilen der Formation dagegen schon.
Teilgebiete in fast allen Bundesländern
Die Teilgebiete verteilen sich auf alle Bundesländer mit Ausnahme des Saarlands. Im Tongestein hat die BGE neun Teilgebiete mit einer Fläche von knapp 130.000 Quadratkilometern ermittelt. Im Wirtsgestein Steinsalz sind insgesamt 74 Teilgebiete mit einer Fläche von etwas mehr als 30.000 Quadratkilometern ausgewiesen worden. Davon befinden sich 60 Teilgebiete in steil stehenden Steinsalzformationen, also Salzstöcken, und 14 Teilgebiete in stratiformen – also flachen – Steinsalzformationen. Sieben Teilgebiete mit einer Fläche von knapp 81.000 Quadratkilometern befinden sich in kristallinem Wirtsgestein. „An der Größe der Teilgebiete lässt sich leicht erkennen, dass wir von einer Vorentscheidung für einen Standort noch ein gutes Stück entfernt sind“, sagt Steffen Kanitz, in der BGE-Geschäftsführung für die Standortauswahl zuständig. „Jetzt freuen wir uns auf die Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern und der Fachöffentlichkeit über unsere Ergebnisse, unsere Methoden zur Anwendung der Kriterien des Standortauswahlgesetzes und die Arbeit an neuen Aufgaben mit unserem engagierten Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.