Thüringen: zusätzliche Hilfen für Soloselbständige und Dienstleistungsbranche werden verlängert

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Dienstleistungsunternehmen und Soloselbständige erhalten in Thüringen über die Überbrückungshilfe des Bundes hinaus auch weiterhin zusätzliche Unterstützung des Landes. Das hat Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee heute mitgeteilt. Die Förderung kann wie die Überbrückungshilfe II seit dem 21. Oktober über die zentrale, bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden. Informationen zum Programm und den zusätzlichen Leistungen des Landes finden sich unter www.aufbaubank.de/foerderprogramme/ueberbrueckungshilfe-II.

„Wir führen die Landeshilfe für Soloselbstständige zwischen September und Dezember 2020 für jeden dieser Monate mit je 1.180 Euro monatlichem Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten fort“, so der Minister. Die bisherige Begrenzung auf maximal zwei Monate entfällt damit. Auch die Landeshilfen für besonders betroffene Dienstleistungsbereiche – z.B. Hotel- und Gaststättenbetriebe, Tourismus- und Reiseanbieter, Veranstalter und Messedienstleister usw. – werden fortgesetzt. Betriebliche Fixkosten für die Monate September bis Dezember werden für diese Unternehmen nicht erst ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent, sondern bereits ab 20 Prozent Umsatzrückgang im jeweiligen Fördermonat anteilig erstattet. Damit wird in Thüringen einer größeren Zahl an Unternehmen die Förderung aus der Überbrückungshilfe II ermöglicht. Zur Finanzierung dieser Angebote werden die weiterhin bereitstehenden Mittel des Corona-Sondervermögens genutzt.

Die beiden Fördermaßnahmen des Landes stellen eine wichtige Ergänzung der Corona-Überbrückungshilfe des Bundes dar, die in der vergangenen Woche (am 21. Oktober) gestartet ist. Die Überbrückungshilfe II schließt an die Corona-Überbrückungshilfe I (für die Monate Juni bis August) an, deren Beantragungsfrist am 9.  Oktober geendet hatte. Aus der Überbrückungshilfe I haben nach aktuellem Stand in Thüringen insgesamt 2.600 Unternehmen und Soloselbständige eine finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der Corona-Folgen erhalten. Dafür wurden rund 22,3 Millionen Euro zugesagt. Insgesamt sei die Nachfrage nach den Fördermitteln deutlich verhaltener ausgefallen als bei der Corona-Soforthilfe in der ersten Jahreshälfte, sagte Tiefensee. Für die Überbrückungshilfe II hätten die Länder – darunter Thüringen – aber erhebliche Verbesserungen erreichen können, so der Minister: „Der Bund hat sich hier auch auf Druck Thüringens deutlich bewegt und die Überbrückungshilfe in mehreren Punkten nachgebessert.“

Dies betrifft u. a.

  • eine flexiblere und vor allem niedrigere Eintrittsschwelle (antragsberechtigt sind künftig alle Unternehmen, die im Durchschnitt der Monate April bis August einen Umsatzeinbruch von 30 Prozent oder von maximal 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten dieses Zeitraums nachweisen können);
  • die Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 bzw. 15.000 Euro – Unternehmen können jetzt unabhängig von der Unternehmensgröße eine Förderung von bis zu 50.000 Euro pro Monat, maximal also 200.000 Euro, erhalten;
  • die Erhöhung der Fördersätze (z.B. 90 Prozent [bisher: 80 Prozent] Kostenerstattung ab 70 Prozent Umsatzeinbruch; 60 Prozent [bisher 50 Prozent] Kostenerstattung bei Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent; 40 Prozent Kostenerstattung bei Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent [bisher Schwelle von 40 Prozent]);
  • die Erhöhung der Personalkostenpauschale von 10 auf 20 Prozent sowie
  • die Tatsache, dass bei der Schlussabrechnung künftig nicht nur Rückforderungen, sondern auch Nachzahlungen möglich sein sollen.

„Damit werden die Konditionen der Überbrückungshilfe erheblich verbessert und die Förderung insgesamt ausgeweitet“, sagte Tiefensee. „Davon profitieren viele mittelständische Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler.“ Die Überbrückungshilfe des Bundes steht Unternehmen aus allen Branchen offen, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind. Wie schon das laufende wird auch das neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet. Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt, die Antragsbearbeitung und die Auszahlung wiederum erfolgen über die Bewilligungsstellen der Bundesländer. Das schließt die zusätzlichen Landeshilfen für Soloselbständige und das besonders betroffene Dienstleistungsgewerbe ein.

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