Auch wenn das private Feuerwerk an Silvester für viele Bürger einfach dazu gehört, ist es im Rahmen des diesjährigen Jahreswechsels gerade unter der aktuellen Pandemielage doch äußerst kritisch zu betrachten.
Zwar hat der Landesgesetzgeber im Rahmen der Dritten Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung (3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO-) zum Jahreswechsel kein explizites Feuerwerksverbot erlassen, jedoch findet sich im § 6a Abs. 2 der Verordnung die deutliche Empfehlung, in der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 auf das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen zu verzichten.
Dieser Empfehlung schließt sich der Ilmenauer Oberbürgermeister in aller Deutlichkeit an und appelliert an die Ilmenauer Bevölkerung, auf das Böllern an diesem Jahreswechsel freiwillig zu verzichten und vor allem Menschenansammlungen zu vermeiden.
Gerade das Abbrennen von Pyrotechnik in der Silvester-/Neujahrsnacht führt erfahrungsgemäß zu Zusammenkünften von Menschen, welche sich gegenseitig Neujahrsgrüße übermitteln, die das Feuerwerk beobachten oder gemeinsam abbrennen. Bei vorherigem Alkoholgenuss führt dies zu nicht übersehbaren Kontakten. Aber auch die Verwendung des Feuerwerkes selbst führt regelmäßig zu zahlreichen Verletzungen und beansprucht somit zusätzlich die derzeit ohnehin stark beanspruchten Rettungskräfte und das Klinikpersonal.
Begehen wir also einen Jahreswechsel in Vernunft und gegenseitige Rücksichtnahme, damit wir alle gesund in das Jahr 2021 starten können.