- Wiedereinstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb in Kindergärten und Schulen bis Klasse vier am Montag
- Weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens wird beobachtet
Am kommenden Montag, 22. Februar, hat das Warten für zahlreiche Eltern und Kinder ein Ende: Kindergärten und Grundschulen, in denen seit dem 16. Dezember nur noch eine Notfallbetreuung möglich war, öffnen in Thüringen wieder ihre Pforten. Auch wenn die Sieben-Tage-Inzidenz mit 158,1 (Stand Freitag) deutlich über dem Landesdurchschnitt von 116,7 liegt, bildet der Saale-Orla-Kreis hier keine Ausnahme.
„Wir tragen die Entscheidung der Landesregierung, dass Kindergärten und die Klassenstufen eins bis vier in den einschränkten Regelbetrieb wechseln, voll und ganz mit. Die Betreuung und Bildung durch geschultes Personal von Angesicht zu Angesicht und das persönliche Miteinander mit Gleichaltrigen sind essenziell für die Entwicklung der Kinder. Es ist mit Blick auf das nach wie vor zu hohe Infektionsgeschehen eine Abwägungsentscheidung, die wir aber angesichts verstärkter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen für richtig erachten“, bekräftigt Landrat Thomas Fügmann.
Konkret heißt das, dass alle Erst- bis Viertklässler der öffentlichen und freien Schulen im Saale-Orla-Kreis ab Montag wieder Präsenzunterricht erhalten. Auch allen Kindertagesstätten empfiehlt das Landratsamt den Wechsel in den eingeschränkten Regelbetrieb. Die letztliche Entscheidung darüber obliegt aber den jeweiligen Trägern. Der Kreisverwaltung sind aktuell keine Kindergärten bekannt, die auf die Möglichkeit der Öffnung verzichten. Einzig der Kindergarten „Kunterbunt“ in Wurzbach bleibt aufgrund von Quarantänemaßnahmen vorerst im Notbetrieb.
Im eingeschränkten Regelbetrieb – auch bekannt als „Stufe Gelb“ – gilt unter anderem das Prinzip fester Gruppen mit festem Betreuungspersonal, um Kontakte im Sinne des erhöhten Infektionsschutzes zu minimieren. Das Prinzip wurde in Thüringer Kindertagesstätten und Schulen bereits vom 1. bis. 15. Dezember 2020 angewandt. Eltern, die angesichts der Ansteckungsgefahr Bedenken haben, können ihre Kinder auf Antrag bei der Schulleitung auch ohne Vorlage medizinischer Gründe von der Präsenzpflicht befreien lassen.
Eine Woche später, am 1. März, wechseln auch die Klassenstufen fünf und sechs in den eingeschränkten Regelbetrieb. Bis dahin wird für diese Schülerinnen und Schüler weiterhin die Notbetreuung angeboten. Die höheren Klassenstufen können in Thüringen ab diesem Zeitpunkt ebenfalls vor Ort unterrichtet werden – allerdings nur, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz für mindestens sieben Tage unter 100 liegt. Danach sieht es im Saale-Orla-Kreis aktuell nicht aus.
Dass es im Falle einer erneuten Verschärfung des Infektionsgeschehens zu erneuten Schließungen kommen kann, kann leider nicht ausgeschlossen werden. Landrat Thomas Fügmann betont jedoch, dass es in dem Fall zu keinem Schnellschuss kommen würde. „Wir werden die Einrichtungen nicht von heute auf morgen schließen. Sollten die Infektionszahlen wieder deutlich steigen und dieser Schritt unumgänglich sein, würde es zur Vorbereitung eine Woche Vorlaufzeit für die Einrichtungen und Eltern geben. Aber natürlich hoffen wir, dass das gar nicht erst erforderlich sein wird.“
Als Richtwert für eine erneute Schließung steht eine mehrtägige Überschreitung einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 im Raum. Zuletzt lag der Saale-Orla-Kreis in der ersten Februar-Woche für zwei Tage oberhalb dieser Marke.
Quelle: Landratsamt SOK.