Thüringen: neuer Entwurf zur besseren Besoldung von Beamtinnen und Beamten

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Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat dem Kabinett den Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation vorgelegt.

Hintergrund des Gesetzentwurfes waren zwei maßgebliche Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes hinsichtlich der Amtsangemessenheit der Alimentation am 4. Mai 2020, vor genau einem Jahr. In diesen hatte es zum einen die Prüfkriterien konkretisiert und eindeutige Vorgaben zur Feststellung des erforderlichen Mindestabstands der Besoldung zum Grundsicherungsniveau gemacht und zum anderen die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur Feststellung des Besoldungsbedarfs für das dritte und weitere Kinder aufgrund der sich fortlaufend wandelnden tatsächlichen Verhältnisse und der Entwicklung des Sozial- und Steuerrechts neu aufgestellt. Berechnungen auf Basis dieser Feststellungen haben insbesondere ergeben, dass in den unteren Besoldungsgruppen die verfügbare Nettoalimentation unter dem gebotenen Mindestabstand zur Grundsicherung liegt.  Zudem liegt das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3 (Professorinnen und Professoren) mehr als zehn Prozent unter dem Durchschnitt des Bundes und der Länder.

Um den gebotenen Mindestabstand zur Grundsicherung herzustellen, sind rückwirkend ab 1. Januar 2020 folgende Änderungen geplant: In den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 werden jeweils die Erfahrungsstufen 1 gestrichen und die kinderbezogenen Familienzuschläge für alle Besoldungsgruppen in gleicher Höhe angehoben. Für die Widerspruchführer und Kläger, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, wird eine Nachzahlungsregelung im Besoldungsgesetz implementiert. Es wird außerdem das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3 für das Jahr 2020 erhöht.

Finanzministerin Heike Taubert dazu: „Der Gesetzentwurf gewährleistet, basierend auf den derzeit vorliegenden Erkenntnissen, eine verfassungsgemäße Alimentation in Thüringen.“

Durch die Umsetzung des Gesetzentwurfes werden im Landesbereich die Familienzuschläge für mehr als 21.200 Kinder erhöht. Die jährlichen Mehrkosten betragen dafür rund 38 Mio. Euro.

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