Thüringen: neue Förderungen für Langzeitarbeitslose zeigen Wirkung

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Seit dem 1. Januar 2019 ist das Teilhabechancengesetz in Kraft. Damit wurden zwei weitere Förderinstrumente in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) aufgenommen: Die Förderung der „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ nach § 16e SGB II und der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II. Ziel der Maßnahmen ist es, Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt und damit auch für soziale Teilhabe zu eröffnen. Gleichzeitig werden Arbeitgeber dazu animiert, diesen Menschen eine Chance zu geben. Thüringen hat sich mit Blick auf die guten Erfahrungen, die es schon früh mit seinem Landesprogramm „Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit“ gemacht hat, bereits 2016 im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz für einen sozialen Arbeitsmarkt eingesetzt.

Dazu erklärt Thüringens Arbeitsministerin Heike Werner: „Wir wollen Langzeitarbeitslose in für Sie passende Beschäftigungsverhältnisse integrieren und damit auch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten. Die Einführung der neuen Instrumente des sozialen Arbeitsmarktes auf Bundesgesetzebene war eine richtige und wichtige Entscheidung. Die Thüringer Jobcenter haben die neuen Fördermöglichkeiten des Bundes mit den eigenen erprobten Umsetzungsstrukturen auf regionaler Ebene schnell ins Laufen gebracht. Beide Fördermöglichkeiten wurden und werden sehr gut angenommen.“

Ende 2020 befanden sich bundesweit rund 54.000 Teilnehmende in einer nach dem Teilhabechancengesetz geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, davon rund 42.000 in einer Beschäftigung nach § 16i SGB II. „In Thüringen wurden seit Einführung des Teilhabechancengesetzes insgesamt etwa 2.100 Menschen mit einer Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben und circa 800 Menschen mit der Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen unterstützt. Gemessen am Anteil an allen Langzeitleistungsbeziehenden und Langzeitarbeitslosen nimmt Thüringen damit bundesweit einen Spitzenplatz ein. Grundlage für diese gute Bilanz bildet auch das große Interesse der Arbeitgeber. Das freut uns außerordentlich und spricht auch zukünftig für diesen Ansatz“, so die Ministerin weiter.

Gut zwei Jahre nach der Einführung zeigt die Evaluation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dass die aktive Finanzierung von Arbeit statt Arbeitslosigkeit sehr gut funktioniert: Für viele Menschen, die bereits sehr lange arbeitslos waren und Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten haben, konnte eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt geschaffen werden. Der Dreiklang aus geförderter Beschäftigung, einem flankierenden Coaching zur Stabilisierung der Beschäftigung sowie Weiterbildungs- und Praktikumsmöglichkeiten zur Vorbereitung des Übergangs in ungeförderte Beschäftigung bietet Vielen die Möglichkeit für soziale Teilhabe im Arbeitsleben, die ohne diese Unterstützung kaum Chancen am Arbeitsmarkt haben.

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