Gera: Stadtrat berät über Ortsteile Nr. 20 und 21

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In der Stadtratssitzung 06. Mai 2021 wurden die Beschluss-Vorlagen DS 130/2018 3. Ergänzung und 4. Ergänzung einstimmig befürwortet. Dürrenebersdorf und Debschwitz werden künftig als Ortsteile in der Hautptsatzung der Stadt Gera geführt und dürfen einen Ortsteilrat bilden sowie einen Ortsteilbürgermeister wählen. In der nun kommenden Stadtratssitung am 16. Juni 2021 wird die Fraktion DIE LINKE eine weitere Änderung der Hauptsatzung und damit die Neubildung der Ortsteile Nr. 20 Lusan und Röppisch und Nr. 21 Ostviertel, Leumnitz und Südhang vorschlagen. Sollte diese Vorlage beschlossen werden, kommen allein mit den vier neuen Ortsteilen jährlich rund 325.000 EUR Mehraufwendungen auf den städtischen Haushalt zu. So sind Büro- und Versammlungsräume zu mieten und auszustatten, Aufwandsentschädigungen für den Ortsteilbürgermeister und die weiteren Ortsteilratsmitglieder sowie Ortspauschalen und erweiterte Ortspauschalen durch die Kommune zu finanzieren. Auch die Mittel zur Durchführung einer Wahl von Ortsteilbürgermeistern und Ortsteilratsmitglieder sind durch den kommunalen Haushalt zu tragen. All diese Mehraufwendungen erzwingen Einsparmaßnahmen an anderer Stelle.

Oberbürgermeister Julian Vonarb weiß um die Konsequenzen auch innerhalb der Stadtverwaltung: „Der Betreuungsaufwand der Fraktionen im Stadtrat und der Ortsteile ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die Abteilung Stadtrat und das Rechtsamt bilden die Schnittstelle zu ehemals fünf, jetzt acht vertretenen Fraktionen im Stadtrat. Durch jeden weiteren Ortsteil kommen ebenfalls zusätzliche Aufgaben für die Verwaltung hinzu.“ Dennoch betont Vonarb, dass Ortsteile die Demokratie und die Gemeinschaft fördern. Er freue sich, dass viele engagierte Bürgerinnen und Bürger die Stadt Gera voranbringen würden und in Ortsteilräten politisch noch stärker wirken möchten. „Diese gelebte Basisdemokratie wird durch Bildung von Ortsteilen vorangetrieben. Auch der Zusammenhalt untereinander und das Gefühl, gehört zu werden, werden in Ortsteilen in den Fokus gerückt,“ erklärt dieser und ergänzt: „Wir haben in Gera ein breites Spektrum an ehrenamtlicher Unterstützung durch eine Vielzahl von Vereinen und ehrenamtlich Tätigen und eben auch durch die Ortsteilräte. Wir als Stadt und als Verwaltung müssen die Balance schaffen, allen den nötigen Raum zu geben und jeder Interessensgruppe im Grunde gerecht zu werden. Ein gutes Beispiel für gelungenes und ehrenamtliches Engagement ist das Stadtteilbüro Lusan, das mittlerweile seit Jahrzehnten sehr erfolgreich für diesen Stadtteil und seine Einwohner arbeitet.“ Dennoch: Dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger werde gefolgt, versichert Vonarb – auch durch seine Stimme im Stadtrat.

In der Hauptsatzung der Stadt Gera sind zwei Voraussetzungen zur Bildung von neuen Ortsteilen formuliert: eine Einwohnerzahl von über 4000 oder die räumliche Trennung. Die räumliche Trennung war bis 2003 auch vom Freistaat Thüringen im §45 der Thüringer Kommunalordnung verankert. Ziel war, ländlichen Orten mehr finanzielle Zuwendungen sowie Mitspracherechte im Stadtrat und in den Ausschüssen einzuräumen.

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