900.000 Euro Regionalbudget für Nordthüringen

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Einen Förderbescheid für ein Regionalbudget in Höhe von 900.000 Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) hat Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee heute an die Landkreise Kyffhäuser, Unstrut-Hainich und Nordhausen übergeben. Die drei Landkreise arbeiten bereits seit 2017 im Rahmen eines gemeinsamen Regionalmanagements Nordthüringen zusammen, das ebenfalls vom Land gefördert wird. Mit dem Regionalbudget werden konkrete Projekte umgesetzt, die zur Mobilisierung und Stärkung der Wirtschaftsregion beitragen. Das Regionalbudget hat eine Laufzeit von drei Jahren. Sie verlängert das Regionalbudget, das die Region bereits 2018 erhalten hat.

„Von einer übergreifenden Zusammenarbeit profitierten viele Bereiche – von der Wirtschaft über den Tourismus bis hin zum Infrastrukturausbau“, betont Tiefensee. Das trage letztlich dazu bei, die Standortattraktivität zu erhöhen, neue Firmen anzusiedeln, mehr Beschäftigung zu schaffen und Abwanderung zu verhindern. „Kooperation ist der Schlüssel, um eine Region voranzubringen und zukunftssicher zu machen“, so der Wirtschaftsminister. Mit Hilfe des erneuten Regionalbudgets sollen die bestehenden Industrie- und Gewerbeflächen, aber auch der Wirtschaftsstandort „Nordthüringen“ stärker vermarktet werden, um Fachkräfte zu gewinnen. Des Weiteren wird das Geld u.a. für die Bewerbung der „Erlebnis-Radtour durch Thüringen“ sowie die Industriekultur „Glück auf! Wohin Nordthüringen?“ eingesetzt.

Grundlage für die Zusammenarbeit von Kyffhäuser-, Unstrut-Hainich- und Landkreis Nordhausen ist ein regionales Entwicklungskonzept mit den vier Handlungsschwerpunkten „Gewerbe und Wirtschaft“, „Arbeitsmarkt und Fachkräfte“, „Infrastruktur“ sowie „weiche Standortfaktoren“ wie Tourismus, Wohnen, Daseinsvorsorge. Auf Basis dieses Konzepts werden konkrete Projekte umgesetzt. Das Regionalmanagement fungiert dabei als Moderations- und Koordinierungsstelle, um Entscheidungsprozesse zu beschleunigen.

Hintergrund:

Die Regionalförderung steht im GRW-Förderprogramm als dritte Säule neben der einzelbetrieblichen Investitionsförderung und der Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Gewerbeflächen etc.). Sie umfasst im Wesentlichen die Förderinstrumente Regionalmanagement und Regionalbudget, die im Jahr 2000 bzw. 2008 in die GRW aufgenommen wurden. Förderfähig sind hier u.a. die Entwicklung regionaler Entwicklungskonzepte; der Aufbau von Netzwerken, Verbünden, Clustern oder Kompetenzzentren; die Gewerbeflächenentwicklung; die Einrichtung von Internet-Portalen; der Aufbau von Direktvermarktungsstrukturen; Marketingmaßnahmen.

Quelle

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