Thüringen: Forschung zur künstlichen Intelligenz wird gefördert

0
734

„Künstliche Intelligenz (KI) in der Hochschulbildung“: Vier Thüringer Hochschulen – die Friedrich-Schiller-Universität Jena, die Technische Universität Ilmenau, die Bauhaus-Universität Weimar und die Ernst-Abbe-Hochschule Jena – waren erfolgreich im gleichnamigen, neuen Bund-Länder-Programm. Sie erhalten ab diesem Jahr bis Ende 2025 Förderung für den Ausbau von Studieninhalten zu KI und KI-gestützte Lernumgebungen. Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee freut sich über den Erfolg: „Künstliche Intelligenz gewinnt in den verschiedensten Bereichen zunehmend an Bedeutung. Mit den Geldern können die Thüringer Hochschulen ihre Lehre im Bereich KI ausbauen, um in Zukunft noch attraktiver zu werden.“

Im Rahmen des Programms werden sowohl die Einführung von KI als Studieninhalt als auch die Verbesserung der Hochschulbildung durch den Einsatz von KI gefördert. Von Studien- und Qualifizierungsangeboten im Bereich KI, Lern- und Prüfungsumgebungen, über KI-basierte Lehr- und Lernnetzwerken bis hin zu KI-gestützter Studienberatung für in- und ausländische Studieninteressierte – diese und weitere Maßnahmen können aus Programmmitteln verwirklicht werden. Die vier Thüringer Hochschulen – davon ein Einzel- und zwei Verbundprojekte – konnten sich mit folgenden Konzepten durchsetzen:

Die Ernst-Abbe-Hochschule Jena (EAHJ) (Antrag in Höhe von 2 Millionen Euro) möchte einen modularen Lehrbaukasten zur Vermittlung von KI-Kompetenzen für angewandte Wissenschaften entwickeln, der in bestehende oder neue Module integriert werden kann. Inhalte reichen von allgemeinen KI-Kompetenzen, Praxisinhalten bis hin zu soziotechnischen und ethischen Aspekte der KI. Zusätzlich sollen das Learning Management Systems (LMS) Moodle erweitert und die Kompetenz Lehrender mit einer KI-Community gestärkt werden.

Die Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder und die Bauhaus-Universität Weimar (Antrag in Höhe von 1,2 Millionen Euro für die BUW) wollen ein sozialwissenschaftliches KI-Lab für forschendes Lernen etablieren. Mit dem Projekt soll eine neue Qualität von Lern- und Lehrunterstützung realisiert werden, die auf KI-gestützte Argumentationsanalyse aufsetzt und diese mit Praktiken des Forschenden Lernens kombiniert. Das Konzept ist auf weitere Bereiche der Sozial- und Geisteswissenschaften mit ausgeprägter Argumentationskultur übertragbar und kann neue Impulse für die Lehr- und Lernmethoden in diesen Disziplinen setzen.

Der Verbundantrag der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der Technischen Universität Ilmenau (Antrag in Höhe von rund 2 Millionen Euro je Hochschule) strebt eine gemeinsame Hochschulinitiative für KI im Studium an. Ziel ist ein gemeinsames Bildungsprogramm, das die gesamte Bandbreite von KI-Technologien sowie deren Anwendungsfeldern in Wissenschaft und Praxis abdeckt. Neben technischen, mathematischen und informatischen Grundlagenkenntnissen zu KI werden ethische, soziale, rechtliche und pädagogisch-didaktische Themen abgedeckt. Die praxisnahe und modulare Ausbildung adressiert verschiedene Zielgruppen und Kompetenzstufen und baut auf bestehende Lehrangebote auf.

Insgesamt haben sechs Thüringer Hochschulen Anträge (vier Einzelanträge und zwei Verbundanträge) auf Förderung eingereicht: die Friedrich-Schiller-Universität Jena, die Technische Universität Ilmenau, die Bauhaus-Universität Weimar, die Hochschule Nordhausen, die Hochschule Schmalkalden und die Ernst-Abbe-Hochschule Jena.

Hintergrund:

Mit der Bund-Länder-Vereinbarung „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ streben Bund und Länder an, die Schlüsseltechnologie KI in der Breite des Hochschulsystems zu entfalten. Einerseits sollen Maßnahmen wie etwa Studiengänge oder einzelne KI-Module gefördert werden, die zur Qualifizierung von zukünftigen akademischen Fachkräften beitragen. Andererseits erhalten Hochschulen bei der Gestaltung von KI-gestützten Lern- und Prüfungsumgebungen Unterstützung. Die Vereinbarung ist auf vier Jahre angelegt. Einzelanträge werden mit insgesamt bis zu zwei Millionen Euro, Verbundanträge mit bis zu fünf Millionen Euro gefördert. Zur Finanzierung stellen Bund und Länder bis zu rund 133 Millionen Euro zur Verfügung.

Quelle

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein