Thüringen: Bildungsminister pocht auf verhältnismäßige Corona-Maßnahmen an Schulen

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Bildungsminister Helmut Holter stellt zu den laufenden Planungen für das kommende Schuljahr klar:

„Alle Pandemiemaßnahmen an Schulen müssen verhältnismäßig sein. Nach diesem Grundsatz planen wir derzeit die Schutzmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler entsprechend des neuen Thüringer Frühwarnsystems. Es wird weiterhin mehrere Maßnahmen für einen wirksamen Pandemieschutz geben. Wir müssen aber auch den Fortschritt, den wir als Gesellschaft insgesamt im Vergleich zum vergangenen Schuljahr erreicht haben, berücksichtigen, damit es nicht zu weiteren schweren Schäden für Schülerinnen und Schüler durch Einschränkungen des Schulbetriebs kommt. Ich weise daher pauschale Aussagen und kursierende Horrorszenarien vehement zurück, zumal, wenn sie mit nicht seriösen Zahlen operieren. Niemandem ist geholfen, wenn Bildungspolitik auf der Basis von Mutmaßungen, Angst und Panik gemacht wird.

Es geht stattdessen um lageangepasste und verhältnismäßige Maßnahmen. Daher wird es für die ersten 14 Tage nach den Sommerferien einen warnstufenunabhängigen Sicherheitspuffer mit einem komplexen Paket an Maßnahmen geben. Für die Zeit danach wird entsprechend des Thüringer Frühwarnsystems abgestuft reagiert. Das Bildungsministerium orientiert sich hier an den aktuellen Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirats der Landesregierung, der anlasslose Testungen an Schulen nicht mehr empfiehlt. Auch achten wir in diesem Zusammenhang darauf, dass Kinder und Jugendliche nicht stärkere Einschränkungen hinnehmen müssen und mindestens dieselben Freiräume erhalten wie der Rest der Bevölkerung. Das bedeutet, den so wichtige Präsenzunterricht nicht unnötig zu behindern.

Eine der Schutzmaßnahmen sind und bleiben Tests. Nach dem Auslaufen des Sicherheitspuffers werden höhere Warnstufen – wie im gesamten Frühwarnsystem – ein abgestuftes Testregime in den betroffenen Regionen auslösen, bis hin zur Testpflicht in der höchsten Warnstufe. Statt einer Fokussierung auf diese wie auch immer geartete Testpflicht, wie sie in weiten Teilen der bisherigen Debatte stattgefunden hat, sollte dringend erkannt werden, dass die Schulen weitere wesentliche Schutzmaßnahmen umsetzen, wie bereits während der gesamten Pandemie. Auch diese schärfen wir noch einmal und binden sie in die Stufen des Frühwarnsystems ein. Die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung im Schulhaus wird weiter Standard sein und kann in höheren Warnstufen auch auf den Unterricht ausgeweitet werden. Symptomträger*innen werden vom Schulbesuch konsequent ausgeschlossen. Vulnerable Schülerinnen und Schüler mit Attest, die nicht impfbar sind, werden in den Warnstufen weiter eine Befreiungsmöglichkeit haben. Für Außenstehende gilt in den Warnstufen eine konsequente 3-G-Pflicht – um einige wesentliche Maßnahmen zu nennen.

Alle Details der Regelungen befinden sich in der Endabstimmung. Die Schulen und die Öffentlichkeit werden rechtzeitig vor der Vorbereitungswoche über die wesentlichen Parameter und Details informiert. Die entsprechende Verordnung und die aktualisierte Allgemeinverfügung, die die Maßnahmen in Kraft setzt, werden rechtzeitig zum Schuljahresbeginn verkündet.“

Quelle

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