Jena: Pflichtumtausch von Papierführerscheinen der Jahrgänge 1953 bis 1958

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Der Bundesrat hat im Jahr 2019 beschlossen, den Pflichtumtausch von Führerscheinen einzuführen. Hierbei geht es darum, dass alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bis zum 19.01.2033 in einen befristeten Scheckkartenführerschein getauscht werden müssen. Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.

Mit dem Pflichtumtausch soll ein einheitlicher Standard innerhalb der Europäischen Union geschaffen werden. Ebenfalls werden damit ein höherer Fälschungsschutz und eine bessere Vergleichbarkeit garantiert.

Bis zum 19.01.2022 müssen deshalb alle Inhaberinnen und Inhaber von Papier-Führerscheinen, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren sind, ihre Führerscheine umtauschen, wenn sie weiterhin ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen wollen.

Die Fahrerlaubnisbehörde Jena ist zuständig für alle Personen, die aktuell ihren Hauptwohnsitz in Jena angemeldet haben. Ein persönlicher Termin in der Jenaer Fahrerlaubnisbehörde ist nur nach vorheriger Terminverinbarung möglich, die hier online gebucht werden können: https://service.jena.de/de/online-termin.

Folgende Unterlagen müssen zum Umtausch in der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden:

  • Gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis)
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als drei Monate; Größe 3,5 x 4,5 cm)
  • Führerschein
  • Falls vorhanden: Nachweise zu Fahrerlaubniserteilungen (Karteikarte »VK 30«) bei Erteilung in der ehemaligen DDR von 1968 bis 1982

Die Kosten für den Pflichtumtausch betragen ca. 31 € einschließlich der direkten Zustellung des neuen Führerscheins an die Wohnanschrift. Der Betrag ist bei Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde sofort per EC-Zahlung oder bar zu entrichten.

Weitere ausführliche Informationen – auch zu den folgenden Jahrgängen
https://service.jena.de/de/pflichtumtausch-fuehrerschein

Rückfragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jenaer Fahrerlaubnisbehörde
per E-Mail feb@jena.de oder Telefon +49 3641 – 49 37 30

Quelle

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