Ilmenau: Unterstützung des lokalen Einzelhandels verlängert

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Der Einzelhandel und die Gastronomie in Ilmenau waren in den letzten fast zwei Jahren durch die Schließungen und Einschränkungen auf Grund der geltenden Corona-Eindämmungsverordnungen besonders betroffen. Die Stadtverwaltung Ilmenau leistet bereits fast ebenso lange ihren Beitrag, die betroffenen Gewerbetreibenden mit den innerhalb des gesetzten Rechtsrahmens zu Verfügung stehenden Möglichkeiten zu unterstützen. Dies soll auch in der jetzigen Zeit fortgelten. Deshalb werden die Unterstützungsmaßnahmen bis zum 30.06.2022 verlängert.

Oberbürgermeister Daniel Schultheiß lädt alle Bürgerinnen und Bürger in Ilmenau dazu ein, lokale Angebote zu nutzen:
„Um auch zukünftig ein attraktives Angebot an Gastronomie und Einzelhandel in Ilmenau zu haben, lade ich Sie alle herzlich dazu ein, die örtlichen Gastronomen und Einzelhändler durch Ihren Besuch zu unterstützen. Eine lebendige und attraktive Innenstadt lebt von vielfältigen Angeboten, aber vor allem von Ihnen – den Menschen, die diese Angebote verantwortungsvoll nutzen.“

Folgenden Maßnahmen ermöglicht die Stadtverwaltung Ilmenau – organisiert durch die städtische Wirtschaftsförderung und das Ordnungsamt – seit Beginn der Corona-Pandemie und wird diese im ersten Halbjahr 2022 verlängern:

  • Gastronomen und weitere Gewerbetreibende können auf Antrag Sondernutzungsflächen im öffentlichen Raum unter Einhaltung der gebotenen Durchfahrts- und Aufstellflächen beantragen. Diese werden bis 30.06.2022 kostenfrei beschieden, Verwaltungskosten, falls nötig, mit einem Minimum veranschlagt.
  • Pachten und Mieten für Verkaufs- und/oder Bewirtungsflächen im öffentlichen Raum werden seit April 2020 bis nun 30.06.2022 nicht erhoben. Pachten und Mieten für Gebäude in diesem Sinne werden weiterhin erhoben.
  • Gebühren für bereits genehmigte Sondernutzungen im o. g. Zeitraum können auf Antrag erstattet werden.
  • Anderweitig genutzte Flächen können temporär für eine Sondernutzungsfläche genutzt werden, z. B. der Marktplatz als Bewirtungsfläche für die umliegende Gastronomie.
  • Auf den kostenpflichtigen städtischen Parkplätzen „An der Schloßmauer“, „Erfurter Straße“, „Mühlgraben/Mühlenstraße“ wird ein kostenfreies Parken ab 15:00 Uhr ermöglicht. Dies gilt vorerst bis 30.06.2022. Der Parkplatz „Mühltor/ Oehrenstöcker Straße“ ist generell für 2 Stunden kostenfrei. Zudem ist das Parken auf den o. g. Parkplatz am Samstag bereits jetzt ganzjährig kostenfrei.
  • Weiterhin besteht die Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln an ehrenamtliche Vereine und Akteure zur Steigerung der Attraktivität in der Fußgängerzone und Innenstadt der Stadt Ilmenau. Für das nächste Jahr wird das Budget – unter Berücksichtigung der Genehmigung des Haushaltes 2022 – sogar auf nun 40.000,00 € (bisher 20.000,00 €) erhöht. Bis zum 31.01.2022 können die Anträge für Projekte und Veranstaltungen im ersten Halbjahr 2022 gestellt werden. Die Antragsfrist für das zweite Halbjahr ist der 31.07.2022. Nähere Informationen zu den Förderbedingungen sowie die Anträge erhalten Sie unter:
    https://www.ilmenau.de/de/wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/formulare-und-weiterfuehrende-links/
  • Aktive Betreuung des digitalen Marktplatzes https://www.ilmenau-marktplatz.de/ (durch die Wirtschaftsförderung, um über alternative Angebote (Außerhausverkauf, Lieferservice, Click & Collect- und Termin-Shopping bei hoher Inzidenz) sowie Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten zu informieren.

Quelle

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