SOK: Neue Allgemeinverfügung

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Corona-Maßnahmen im Saale-Orla-Kreis werden erweitert

Neue Allgemeinverfügung ordnet zusätzliche Regelungen gemäß der Landesvorgaben für Hotspots in Thüringen an Zusätzliche Maßnahmen an Saale und Orla gelten ab Mittwoch

Der Saale-Orla-Kreis erweitert seine Corona-Schutzmaßnahmen und passt sie damit an die neuen Vorgaben der Thüringer Landesregierung für Pandemie-Brennpunkte mit besonders hohen Infektionszahlen an. Das neue Regelwerk wurde am heutigen Dienstag mittels Allgemeinverfügung erlassen und tritt bereits am morgigen Mittwoch in Kraft.

Aktuell beträgt die Sieben-Tage-Inzidenz an Saale und Orla 1304,8, womit der Landkreis trotz zuletzt leicht gesunkener Fallzahlen weiterhin zu den am stärksten betroffenen Regionen Deutschlands zählt. Entsprechend ist der Saale-Orla-Kreis auf Weisung der Landesregierung angehalten, der Ausbreitung des Corona-Virus mit umfassenden Maßnahmen entgegenzuwirken.

Die größten Einschränkungen, die die Neuregelung mit sich bringt, betreffen die Gastronomie sowie die Veranstaltungsbranche. Während Gaststätten mit wenigen Ausnahmen nur noch Speisen und Getränke zum Abholen bzw. Liefern anbieten dürfen, sind öffentliche (wie auch nicht öffentliche) Veranstaltungen auf 20 teilnehmende Personen in geschlossenen Räumen beschränkt. Im Freien gilt für Veranstaltungen eine Obergrenze von 30 Personen. Das Durchführen kultureller Veranstaltungen ist gänzlich untersagt.

In zahlreichen Angeboten in geschlossenen Räumen, in denen bereits bislang eine Maskenpflicht galt, ist nun verpflichtend eine FFP2-Maske (oder höherwertiger Schutz) zu tragen. Zudem wird die Maskenpflicht auf belebte Bereiche im Freien erweitert, wie auf Wochenmärkte, Fußgängerzonen oder Haltestellenbereiche. Weitere Regelungen betreffen die Erweiterung der Zugangsbeschränkung nach 3G-, 2G- oder 2G-Plus-Vorgabe sowie den Alkoholausschank in der Öffentlichkeit.

In Zusammenhang mit 2G-Plus sind die von der Thüringer Landesregierung festgelegten Erleichterungen zu beachten. Demnach gilt die zusätzliche Testpflicht bei 2G-Plus nur für Personen, deren Zweitimpfung länger als sechs Monate zurückliegt. Alle anderen vollständig Geimpften sind ebenso von der Testpflicht befreit wie Menschen mit erfolgter Auffrischungsimpfung oder gültiger Genesenenbescheinigung.

Die neue Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises ist auf www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Corona veröffentlicht. Die wichtigsten Inhalte hat das Landratsamt überblickartig in Infografiken dargestellt, die ebenfalls auf www.saale-orla-kreis.de aufrufbar sind.

In Kraft ist die Allgemeinverfügung lediglich bis einschließlich 20. Dezember. Danach erfolgen Anpassungen der Corona-Regelungen durch eine neue Thüringer Landesverordnung.

Die komplette Allgemeinverfügung ist auf www.saale-orla-kreis.de eingestellt.

Autor: Landratsamt des Saale-Orla-Kreises, Schliez.

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